Führerschein

Thailand A-Z
Thailand A-Z

Führerschein

Auch wenn einige Autovermieter immer wieder den inländischen (deutschen) Führerschein akzeptieren und bei Polizei-Kontrollen gelegentlich auch der Internationale Führerschein (wenn er mit dem englischen Hinweis "driving licence" versehen ist) nicht beanstandet wird, gilt trotzdem Folgendes: 1. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und erlaubt in einer Reihe von Länder das Führen eines Fahrzeugs. ABER NICHT IN THAILAND! 2. Auch die Deutsche Botschaft in Bangkok bestätigt:
"Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell NICHT ANERKANNT. Zum Führen von Fahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Antragsformulare sind beim Department of Land Transport erhältlich: www.dlt.go.th"

(Quelle: bangkok.diplo.de > Konsularserevice>Führerschein)

Beim Fahren eines Fahrzeugs muss sowohl der Führerschein als auch der Reisepass mitgeführt werden!

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