Gesundheit in Thailand (Krankenhaus, Schwestern, Krankenzimmer)

Allgemein

Die eigenen vier Wände - entweder in Bangkok, um dort zu leben, oder irgendwo in Strandnähe zum Abschalten - sind der Traum vieler.

Leider ist aber der Erwerb von Grund und Boden in Thailand Ausländern grundsätzlich nicht gestattet. Die thailändische Regierung fürchtet, dass es zu einem „Ausverkauf“ begehrter Grundstücke im Königreich kommen könnte und hat deswegen den Erwerb von Grund und Boden streng reglementiert.

Tipp: Sollten Sie beabsichtigen sich eine Immobilie in Thailand zuzulegen, sprechen Sie unbedingt vorher mit einem versierten Anwalt über die Sache. Nur so schützen Sie Ihr Kapital und Eigentum. Glauben Sie keinen Objektentwicklern oder Maklern, die Ihnen irgendwelche abenteuerlichen Firmenkonstrukte verkaufen wollen. Halten Sie sich an die Vorschriften, sonst haben Sie nie Rechtssicherheit.

Wohnung kaufen

Die einfachste und eigentlich auch einzige Möglichkeit für Privatpersonen in Thailand eine Immobilie zu erwerben. Ausländer dürfen bis zu 49 % an der Wohnfläche in einer „Condominium“ (Eigentumswohnung) – Anlage erwerben.

Das Grundstück der Wohnanlage ist mit dem deutschen Gemeinschaftseigentum vergleichbar. In diesem Fall muss der Ausländer nachweisen, dass das Geld zum Erwerb der Immobilie aus dem Ausland stammt. Es ist wichtig, zuerst die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zu prüfen. Projektentwickler bauen oft auf Grundstücken, die lediglich gepachtet sind. Nach 30 (oder bei Verlängerung 60) Jahren endet dieser Pachtvertrag und müsste dann neu verhandelt werden – das führt zu neuen Kosten. Das Eigentum am Grund und Boden geht dann nie auf die Gebäudeeigentümer über.

Kauf durch Ehepartner

Viele Ausländer versuchen Land mithilfe ihres thailändischen Ehepartners zu erwerben. Allerdings dürfen thailändische Staatsangehörige, deren Ehepartner Ausländer sind, auch kein Land mehr erwerben.

Umgeht man dies erfolgreich, was nicht legal ist, würde im Scheidungsfalle trotzdem das Grundstück im Eigentum des thailändischen Ehepartner bleiben. Für den ausländischen Ehepartner besteht mithin keine Sicherheit hinsichtlich seiner Investitionen.

Kauf durch Strohmann

Bei diesem Modell stellt der Ausländer einem thailändischen Staatsbürger Geld zum Kauf des gewünschten Grundstücks zur Verfügung und sichert sich seinen Einfluss durch die Eintragung einer Art Grundschuld.

Das Central Land Office jedoch, welches Grundstücksgeschäfte überprüft,  sieht solch eine Eintragungen als Umgehungsgeschäft. Eine Regelung im Land Code besagt, dass derartige Grundstücke von dem zuständigen Direktor des Land Office veräußert werden dürfen.

Kauf durch Firma

Eine thailändische Gesellschaft kann selbstverständlich Land kaufen. Allerdings dürfen gemäß Bestimmungen im „Foreign Business Act“ die ausländischen Anteile in so einer Gesellschaft nur bei maximal 49 % liegen.

Der Ausländer kann zwar versuchen sich den Einfluss auf die Gesellschaft durch Vorzugsaktien zu sichern – allerdings wird verlangt, dass die thailändischen Partner nachweisen können, dass ihr Anteil am Unternehmenskapital aus ihrem eigenen Vermögen stammt. Bei einem Immobilienerwerb ist das schnell eine beträchtliche Summe.

Die Praxis mit ihrer Putzfrau oder einem anderen thailändischen Strohmann eine Firma zu gründen, ist mittlerweile nicht mehr so einfach möglich. Thailändischen Behörden ist diese Praxis durchaus bekannt, so dass mit einer Überprüfung zu rechnen ist. Die Behörden haben mit der Ausführung der Richtlinie bereits begonnen und gestellte Anträge zurückgewiesen. Es dürfte in Zukunft also nur noch schwer möglich sein, über eine so errichtete Gesellschaft Grund und Boden zu erwerben.

Grundstück pachten

Nach thailändischen Recht können der Gebäudeeigentümer und der Grundstückseigentümer zwei verschiedene Personen sein. Demnach ist es möglich, dass ein ausländischer Interessent ein unbebautes Grundstück auf zunächst 30 Jahre pachtet, und eine Option erhält diese Pacht um weitere 30 Jahre zu verlängern, um auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen. Solch eine Pacht muss beim Land Office registriert werden. Wenn die Pacht endet bleibt man Eigentümer eines Hauses auf einem Grundstück, über das man jedoch keine Verfügungsgewalt mehr hat.

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