Aufenthaltsdauer überschritten? Alle Infos zum Overstay

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand strafbar.  Wer ins Königreich reist, sollte daher die bestehenden Gesetze ernst nehmen!

Aufenthaltsdauer überschritten? Alle Infos zum Overstay
Aufenthaltsdauer überschritten? Alle Infos zum Overstay © Bild von ConvertKit von unsplash.com
Koh Samui, 15.10.2019
Auf der beliebten Ferieninsel im Golf von Thailand wurde vorgestern ein Deutscher von der Immigrations- und Touristenpolizei verhaftet. Grund: Er hatte seine Aufenthaltsgenehmigung um 14 Tage überzogen. Der 49-Jährige wurde in der Nähe eines Marktes in Bophut in Gewahrsam genommen und auf die Polizeiwache gebracht, berichtete das thailändische Portal "Naew Na". Wenngleich der Mann namens Manfred anmerkte, es wären ja "nur 2 Wochen" gewesen, so schützt ihn das vor Strafe nicht.
Polizei-Oberst Supharerkphan Kosol, Stellvertretender Direktor des Immigrationbüros in der Provinz Surat Thani, verwies auf die strengen Gesetze, die schon seit über einem Jahr in Kraft getreten sind. Die thailändische Regierung hatte seit dem 8. Oktober 2018 eine neue Niederschlagung gegen illegale Ausländer eingeleitet!
Dazu gehören keineswegs nur Migranten ohne Visa und Arbeitserlaubnis, sondern ALLE, die ihren Aufenthalt im Königreich überziehen oder bereits überzogen haben.
"Ausländer mit Overstay raus" (Crackdown on illegal foreigners)! So lautete seinerzeit der Befehl des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Verteidigungsministers Prawit Wongsuwan. Die nationalen Sicherheits- und Einwanderungsbehörden halten sich bis heute an diese Anweisung und führen regelmäßig Kontrollen und "Clean-ups" durch.

Neu ist das Gesetz nicht, und es wurde so oft in Zeitungen, Sozialen Netzwerken und Web-Portalen darüber geschrieben - auch hier bei uns auf Thaizeit.de, dass mittlerweile jeder Tourist oder Expat Bescheid wissen sollte.
Dem Deutschen auf Koh Samui jedenfalls ist die Urlaubsfreude vergangen. Das Einwanderungsbüro postete nach der Verhaftung dieses Bild als Abschreckung und Warnung an andere Besucher des Königreichs, was prompt von Thai Visa/The Nation und anderen lokalen Medien aufgegriffen wurde (Foto links). 

Hintergrund:

Generalleutnant Sompong Chingduang, seit Mitte diesen Jahres neuer Leiter der Einwanderungsbehörde in Bangkok, besteht als ehemaliger Grenzpolizist und Ermittler bei der Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung darauf, die Überprüfung ausländischer Besucher zu intensivieren. Dies sei vor allem deshalb notwendig, um zu verhindern, dass grenzüberschreitende Kriminelle in das Land eindringen und  Thailand dann als sicheren Hafen für kriminelle Aktivitäten nutzen. Man denke nur an die Anschläge im August 2016.
Alle Teams der "Immigration"-Behörden im ganzen Land sind angewiesen, das Gesetz strikt durchzusetzen.

Im Namen der Behörden...

... hat das Thaizeit-Team auf diesem Portal mehrfach darauf hingewiesen, dass auch Touristen betroffen sind - Gesetz ist Gesetz. Doch scheinen viele diese "Warnungen" nicht ernst zu nehmen. Dabei ist's ein ernstes Thema  
Fakt ist: wöchentlich werden von Beamten der Immigration und Polizei landesweit Kontrollen durchgeführt - vor allem in Bangkok, Pattaya, auf Phuket und eben auch auf Koh Samui. Zum Beispiel bei Straßen-Kontrollen, aber auch in Walking Streets, Bars und Nachtclubs. Diese Razzien zeigen in der Tat Wirkung. Mehrere Personen wurden i Laufe des Jahres geschnappt, die von der Interpol gesucht wurden. Über 3 Dutzend wurden wegen Kriminal-Delikten verhaftet.  Auch Touristen, die länger durch Südostasien reisen und das 60 (bis 90)-Tage gültige Visum überschreiten, oder "selbsternannte Studenten" die mit ED-Visum über einen Sprachkurs versuchen, länger im Land zu bleiben, als dies normalerweise für Touristen erlaubt ist, sind betroffen. 
Der Ablauf des Visums und somit der illegale Aufenthalt in Thailand ist strafbar. 

Infos für Touristen

Immer wieder wird die Thaizeit-Redaktion gefragt: Was passiert, wenn ich 3 oder 4 Tage länger im Köngigreich bleibe, als gesetzlich vorgesehen? Zunächst einmal raten wir: vermeiden Sie es unbedingt, die zulässige Aufenthaltsdauer zu überschreiten. Einer der schlimmsten Fehler, die ein Ausländer begehen kann, ist durch Unwissenheit oder Ignoranz die thailändischen Visa-Regeln zu brechen. Das ist im Königreich alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Folgen des "Overstaying"

Beispiel: Der 20. November ist als Ausreisetag in Ihrem Pass gestempelt, sie halten sich jedoch am 21. November immer noch in Thailand auf. Damit überziehen Sie bereits ihre Aufenthaltsbewilligung. Das Auswärtige Amt betont: "Reisende mit "Overstay" riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre".
Es gibt jedoch Situationen und Momente, die einen Rückflug erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich machen, zum Beispiel ein Krankheitsfall, oder man hat den Flug in den Nachbarsländern verpasst, oder, oder, oder...! Nun, wer ein paar wenige Tage länger bleibt, und einen guten Grund nachweisen kann, wird nicht gleich verhaftet - aber er muss zahlen. 

Zahlung notwendig - egal wie!

Hierzu die Deutsche Botschaft Bangkok: "Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben.
Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet".

Thaizeit rät:

  • Ist's doch mal passiert? Um jeglichen Ärger zu vermeiden, gehen Sie unbedingt vor Ihrem Abflug direkt zum Schalter der Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) am Airport. Halten Sie das Geld parat und lassen Sie sich die Bezahlung quittieren. Also: 4 Tage overstay = 2000 Baht. Der Vorgang dauert meist nicht länger als 10 Minuten. 
  • Sollten Sie aus wichtigem Grunde länger bleiben müssen, melden Sie sich umgehend persönlich bei der Behörde, um Verhaftung zu vermeiden. Denn sollten Sie bei einem Routine-Check auf der Straße kontrolliert werden, und sie sind nur ein paar Tag "überfällig", werden Sie sofort in Gewahrsam genommen.
  • Personen, die mehr als 14 Tage überzogen haben, erhalten ab sofort einen Vermerk im Pass (und im Polizei-Computer), und müssen - ohne eine plausible Erklärung für den Overstay - mit Haft rechnen. Je nach Länge der Überziehung wird für die Betroffenen eine Einreisesperre von mehreren Jahren verhängt, und sie stehen auf der sogenannten "Blacklist".

  • Sollte eine Befragung der Beamten durchgeführt werden, sind Sie verpflichtet, nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft zu erbringen. Auch muss die Ausreise durch ein gebuchtes Rückflugticket belegbar sein.

  • Es bleibt die Frage, wie sie agieren können, wenn Sie bereits im Gefängnis sind. Die Hoffnung, dass ein Freund hilft, ist absurd. Notieren Sie für alle Fälle die Rufnummer eines Thai Anwalts, rät Amnesty International, denn "Thai Gefängniss sind grausam und man kommt kaum wieder raus".
    Also am besten Sie vermeiden "Overstay" gleich von Anfang an...
Lesen Sie auch diesen interessanten Thaizeit-Artikel:

>>> Polizei-Kontrolle: Ihre Rechte im Überblick

Änderungen für ED-Studenten-Visum

Viele "Thailand-Fans" versuch(t)en bisher, über einen Sprachkurs oder einen anderen Studienweg länger im Land zu bleiben, als dies normalerweise für Touristen erlaubt ist. 
Lokale Sprachschulen, Meditations-/Massage-/Kampfsport- oder Kochschulen erlebten einen Boom.
Doch wegen vielfachem Missbrauch des "Education Visa" ("ED-VISA") gilt nun für alle "selbsternannte Studenten":
  • Die Immigration führt ab sofort scharfe Kontrollen und Sprachtests durch. Kann z.B. ein Ausländer nach einem Jahr Sprachkurs immer noch kein Thai, muss er damit rechnen, dass er des Missbrauchs bezichtigt und bestraft wird.
  • Unterschrift des Lehrers, dass die Klassen mindestens 2 Stunden, und das 5 x Woche (auf Phuket) bzw 4 x Woche (in Bangkok), besucht werden. 
  • Alle 90 Tage muss sich der Student bei der Immigration melden ("90 Day Notification").
  • Nach einem Jahr muss ein neues ED-Visum bei einem Thai-Konsulat im Ausland beantragt werden - inkl. Beglaubigung der Schule/Einrichtung.



Quellen:  Naew Na, ThaiVisa/The Nation 
overstay.immigration.go.th/advice.html
bangkok.immigration.go.th/overstayorder_1.2558.pdf (Thai)

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