Auswärtiges Amt: Besondere strafrechtliche Vorschriften

Für Thailand-Neulinge und „zur Erinnerung“ für alle anderen: hier listen wir alle  Verhaltens-Regeln für einen Aufenthalt im thailändischen Königreich. 

Bitte beachten: Mit Polizei und Militär ist in Thailand nicht zu spaßen! Straftaten inkl. Drogen- und Overstay-Delikte werden schwer bestraft. Siehe alle strafrechtlichen Regeln im Text, publiziert vom Auswärtigen Amt!
Auf Thaizeit.de weisen wir regelmäßig auf die "Do's & Dont's" im Gastland hin. Das betrifft die Etiquette im Alltag ebenso wie die grundsätzlichen Vorschriften (und Konsequenzen). An dieser Stelle möchte unser Team erneut betonen, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten. Die Behörden verstehen bei bösen Vergehen keinen Spaß, und drücken auch kein Auge zu. Die Bestrafungen sind seit Anfang des letzten Jahres wesentlich konsequenter und härter geworden als je zuvor. 

Das betrifft, neben Straftaten aller Art, vor allem das Thema "Drogen" und "Overstay".


Damit kein Tourist oder Expat je sagen kann, er "hätte es ja nicht gewusst", zitieren wir an dieser Stelle die aktuellen Hinweise vom Auswärtigen Amt. 

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogen
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor.
Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. (Foto links: cc/ Johnny Micheletto). Weitere Informationen zum Thema "Drogen"...

Ausweispflicht
Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt (Foto rechts: königliche Limousine während der Besattungszeremonie für König Rama IX.). Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren bestraft werden.

Diebstahl
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Sexueller Missbrauch von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners/der Partnerin vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.

Kleidungsvorschriften
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.


Fotografierverbot
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich KEIN Fotografier-Verbot. (Anmerkung der Redaktion: Daher gibt es auch zahlreiche Fotostrecken mit den schönsten Thailand-Bildern, wie z.B. die Bildergalerie von David van Driessche, Foto links).
Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Zu beachten ist in Verbindung damit jedoch, dass intime Aufnahmen von Opfern von Gewaltverbrechen oftmals in der thailändischen Presse publiziert werden, was jetzt verboten werden soll.

Strafverfahren
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.


Rauchverbot/E-Zigaretten
Seit Anfang 2018 gilt an einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu THB 100.000,-.

Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

Drohnen
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu THB 100.000,-. 

Und hier auch diese wichtigen Hinweise zur Erinnerung: 
- Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
- Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen:
Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreise-Sperre.  


Quelle: Auswärtiges Amt Web: auswaertiges-amt.de Reise- und Sicherheitshinweise (Punkt 5)

Wie gefällt dir dieser Beitrag?

5 von 5 Sternen

Deine Meinung ist uns wichtig! 2 Bewertungen hat dieser Beitrag bereits erhalten. Bewertung abgeben



Weitere interessante Artikel