Thaizeit Ratgeber "Reisemängel":

Ihre Rechte im Urlaub

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. Manchmal auch eine böse Überraschung! Doch was tun, wenn einem Müll, Gestank, Lärm oder Hotelmängel die Ferienstimmung verderben? Wir geben Tipps, in welchen Fällen Sie sich beschweren oder sogar Schadensersatz fordern können.


Die gute Nachricht in einer unguten Situation: Als Urlauber haben Sie Rechte und unter Umständen auch Anspruch auf Reisepreis-Erstattung, wenn das Traumhotel im Katalog oder auf seiner Webseite nur "schönen Schein" vermittelt, die Realität aber zum Davonlaufen ist. Allerdings muss man bei Beschwerden ein paar Regeln beachten, denn nur mit konkreten Beweisen und der richtigen Verhaltens- und Vorgehensweise vor Ort haben Sie eine Chance auf Minderung des Reisepreises.

Das "Kleingedruckte" lesen und verstehen



Goldene Regel, um Enttäuschungen zu vermeiden: Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie das Angebot akribisch genau lesen und die Sprache cleverer Werber verstehen.

Zum Beispiel bedeutet "direkte Strandnähe" nicht etwa eine Traumlage direkt am Beach, sondern unter Umständen muss man einen längeren Fußmarsch in Kauf nehmen. Das "Entertainment-Zentrum" in der direkten Nachbarschaft ist im Zweifel ein Rotlichtviertel oder eine Strasse mit Shops, Restaurants, Bars und Nachtclubs. Wenn Sie wegen Diskotheken- oder Gaststättenlärm keinen Schlaf finden sollten, kann das Management nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Das Gleiche gilt für Hundegebell in ländlicher Gegend oder Verkehrsgeräusche. Auch lärmende Kinder im Hotel sind kein "Reisemangel".  Mit Baustellenlärm sieht es wieder anders aus. Leidet die Erholung wegen anhaltender Belästigung durch Gepolter und Geknatter, kann man bis zu 60% des Reise-Preises zurückverlangen Weist jedoch der Veranstalter auf "in Kürze fertig gestellte Zimmer/Villen" auf dem Hotelgelände hin, so muss man definitiv mit möglichem Baulärm rechnen. Buchen Ihre Reise trotzdem, wird eine spätere Reklamation nicht akzeptiert. Deshalb lieber vorab nachfragen, was mit diesem geschönten Reise-Kauderwelsch nun wirklich gemeint ist. 

Flugverspätung & Gepäckverlust

Kommt man wegen einer Verzögerung oder einem Flugzeugausfall erst am zweiten oder dritten Reisetag an, kann der Reisende bis zu 100% des Tagespreises pro ausgefallenem Urlaubstag geltend machen. Gibt's eine Zwischenlandung trotz Buchung eines Direktfluges, so bekommt man - wenn überhaupt - nur 5% des Tagespreises. Denn (so das Gericht): "Nach herrschender Ansicht stellt eine Zwischenlandung bei einem Direktflug keinen Reisemangel dar, weil der Direktflug kein Non-Stop-Flug ist". Wie man sieht hat jede Medaille ihre zwei Seiten, und alles ist stets eine Auslegungssache. Bei Streiks hat der Veranstalter zu zahlen, auch wenn er für die Ursache nichts kann. 50 % des Reisepreises wird erstattet, wenn das Gepäck durch Flugverspätung verloren ging und während des gesamten Urlaubs nicht mehr ausgeliefert wird. Taucht der Koffer einen Tag vor Rückreise auf (bei einem Aufenthalt von einer Woche), liegt die Reisepreiserstattung bei 40%. Für all diejenigen, die wissen wollen, welche Urteile in solchen und anderen Fällen gesprochen wurden, hat der ADAC eine Liste mit der bundesweiten Rechtsprechung herausgegeben.  

Richtige Vorgehensweise & Beweismaterial

Für Pauschalreisen gilt: Sind Sie mit Ihrem Urlaubsdomizil unzufrieden, müssen Sie unbedingt die Reiseleitung informieren, die wiederum Ihre Beanstandung schriftlich bestätigen sollte. Nach deutschem Recht müssen Sie jedoch dem Hotel eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel (zum Beispiel defekte Klimaanlage) einräumen, in der Regel bis zu 3 Tagen. Wer in tropische Länder reist, muss leider mit Ungeziefer im Zimmer rechnen und kann nicht dagegen klagen. Ist jedoch der Befall von Kakerlaken oder Ameisen massiv und unerträglich, muss die Hotelleitung noch am gleichen Tag reagieren. In diesem Falle können Sie um Zimmerverlegung bitten; eine Preisreduktion wird in der Regel nicht gewährt. 20% des Reisepreises bekommt man zum Beispiel, wenn statt Strand nur eine auf Felsen errichtete Badeplattform vorhanden ist, das Meer mit Quallen oder Müll verschmutzt ist, oder der Beach wegen Sturmschäden die ganze Urlaubszeit nicht nutzbar ist. Wichtig im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung: machen Sie Fotos und suchen Sie Zeugen, die das Bestehen des Mangels dokumentieren. Auf keinen Fall auf eigene Faust und ohne Beweismaterial das Hotel wechseln, in der Hoffnung, dass man später Gelder zurück erstattet bekommt. Dies liegt ausschliesslich im Ermessen des Gerichtes und oftmals kostet ein Anwalt am Ende mehr, als die Reise selbst. Bei richtigem Vorgehen stehen die Chancen für eine Rückerstattung allerdings gut. 
Viele weitere nützliche Tipps rund um Ihren Thailand-Urlaub (Gesundheit, Wetter, Verkehr, Reisen mit Kindern und Vieles mehr) finden Sie  hier:

>>> THAZEIT RATGEBER

Thaizeit/NG; Fotos: N. Gütermann


Die Liste der möglichen Mängel während des Fluges oder am Urlaubsdomizil ließe sich fast unbegrenzt fortsetzen. Das Onlineportal Lingodeal bietet eine guten und detaillierten Überblick über Ihre Rechte als Reisender

Wie gefällt dir dieser Beitrag?

Keine Bewertung

Deine Meinung ist uns wichtig! Bewertung abgeben


Weitere interessante Artikel