Merkel zur Corona-Krise:

Wie leergefegt! Hier: der Flughafen Don Mueang in Bangkok. Fotos: Nathalie Gütermann; Sala am Suvarnabhumi Airport: Wikimedia Commons

In- und Auslandsreisen meiden! Was nun?

Was müssen Touristen jetzt wissen? Am 16. März 2020 verkündete die Bundeskanzlerin: "Alle nicht notwendigen Reisen ins Ausland sollen vermieden werden". Und wer noch zu Hause ist solle seinen Urlaub absagen oder vertagen. Doch was sind die Folgen? Wer trägt die Kosten? Hier geben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen.


Bangkok, 17. März 2020
Eigentlich könnte alles so schön sein, denn die Welt ist "wie leer gefegt". Thailands internationaler Flughafen Suvarnabhumi gleicht einer Geisterstadt, wer Bangkoks Sehenswürdigkeiten jetzt besucht ist quasi alleine und Thailands Strände sind einsam und traumschön.



Die Kehrseite der Medaille hingegen ist bittere Realität. Denn nun verbreitet sich nicht mehr nur die Infektion des Corona-Virus, sondern auch extremer Ärger und Machtlosigkeit unter Reisenden. Grund: "Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch", teilte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) auf Twitter mit.
Viele deutsche Touristen wissen nun nicht, was zu tun ist, denn viele befinden sich derzeit im Urlaub, auf längeren Aufenthalten oder Geschäftsreisen im Ausland - auch in Thailand. 

Normalerweise kann sich jeder an Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter wenden. In Notfällen auch an die deutschen Konsulate in den jeweiligen Ländern. Doch sowohl die Touristik-Unternehmen, Behörden und auch Fluggesellschaften wie zum Beispiel die Lufthansa oder TUI sind zurzeit stark belastet und weisen auf ihren Websites auf lange Wartezeiten am Telefon hin. Die meisten sind noch nicht einmal mehr telefonisch noch schriftlich erreichbar.

Umbuchen oder Stornieren - zu welchem Preis?


Große Veranstalter versuchen zur Zeit in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, Pauschalurlauber nach Deutschland zurückzuholen. Andere, die jetzt in der Heimat im wahrsten Sinne des Wortes fest sitzen, möchten ihre gebuchte Urlaubsreise umbuchen oder gar stornieren.
Die bange Frage ist: Wer trägt die Kosten?
Der NDR-Ratgeber gibt eine grundsätzliche Antwort: "Ein allgemeines Recht, einen gebuchten Urlaub mit Hinweis auf das Coronavirus kostenfrei abzusagen, gibt es nicht. Dazu müssen am Urlaubsort "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen", so das Bürgerliche Gesetzbuch. Besteht für das Reiseziel eine offizielle Reisewarnung, können Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, laut Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Stornierung rechnen.


Was gilt in diesem Fall für Individual-Reisende?


Viele Reiseveranstalter und auch Airlines wie zum Beispiel die Lufthansa oder die KLM bieten jetzt freiwillig kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an. Bitte besuchen Sie hierfür die jeweiligen Webseiten. Jeder hat aktuell eine spezielle "Corona"-Seite publiziert und beschreibt darin, welche Möglichkeiten Touristen haben.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Diese tritt nur in Kraft, wenn der Versicherte krank wird. Was eine Infektion mit dem Corona-Virus betrifft, so befindet man sich derzeit in einer Grauzone. So heißt es im NDR-Ratgeber: "Die Situation ist nicht eindeutig, da die Krankheit als Pandemie eingestuft wurde. Diesen Fall schließen manche Versicherer aus. Ein Rücktritt wegen Problemen im Reiseland ist nicht versichert".

Robert Koch Institut: Thailand noch kein "Risikogebiet"


Also: wer Probleme mit Ein- und Ausreise im thailändische Königreich haben sollte, kann keine Unterstützung aus Deutschland erwarten. Denn Thailand wird bislang nicht als "Gefährdung" in der RKI-Liste aller "Internationalen Risikogebiete" aufgeführt.
Dazu gehören aktuell zum heutigen Datum:

Italien, Iran, In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan), In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), In Österreich: Bundesland Tirol, In Spanien: Madrid
In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York. Weitere Infos unter: rki.de

Wer zahlt bei Quarantäne im Ausland?


Was passiert, wenn Sie in einem fremden Land gezwungen werden, in Quarantäne zu gehen (Hotel oder Schiff)? Zunächst einmal ist dies Pflicht und Sie müssen den Anweisungen der Behörden Folge leisten! Einige Reiseveranstalter müssen dann laut geltendem Recht "die zusätzlichen Kosten zumindest weitgehend übernehmen und später die Rückreise organisieren.
Individualreisende können versuchen ihre Kosten von der Behörde erstattet zu bekommen, die die Quarantäne verhängt hat" (Quelle: ndr.de)  

Aktuelle Meldung des Auswärtigen Amtes


Auch das AA warnt derzeit vor Reisen ins Ausland. Wer es noch nicht gelesen hat, hier ist der neueste Eintrag:

Von nicht notwendigen Reisen wird derzeit abgeraten, da mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.

- Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.

- Treten Sie vorerst keine Reise zu touristischen Zwecken in das Ausland mehr an.

- Bemühen Sie sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen ggf. um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland.

- Überprüfen Sie Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz um eine Rückholung.

- Registrieren Sie sich unbedingt in unserer Krisenvorsorgeliste und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell.

- Erkundigen Sie sich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten.

- Lassen Sie sich vor Buchung einer größeren Reise wie z.B. einer Kreuzfahrt persönlich durch ein Reisebüro und ggf. auch ärztlich beraten, insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben oder bereits im fortgeschrittenen Lebensalter sind.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.

- Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.

- Rechnen Sie bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung, sondern befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.

- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA.

- Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des BMI.

- Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.

Hier geht's zur aktuellen Lage in Thailand:

>>> Alle Informationen zum Corona-Virus in TH

Nathalie Gütermann (Text & Fotos)


Quellen: Auswärtiges Amt, NDR (Ratgeber), Robert Koch Institut, Lufthansa

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