Wichtige Infos der Immigration: Overstay-Strafen & ED-Visa

Die neuen Visaregeln sind mittlerweile fast jedem bekannt. Doch den wenigsten ist bewusst, dass man neuerdings auch bestraft wird, wenn man länger als erlaubt im Königreich bleibt. Mit der "Overstay"-Geldbuße wie bisher kommt man nicht mehr so leicht davon; das gilt auch für "selbsternannte Studenten"! 

Seit August 2014 gelten neue Visaregeln. Besonders wichtig zu wissen: Nicht die Aufenthaltsdauer überziehen ("overstay") und als "Student" (Sprachkurse etc) wissen, was man neuerdings beachten muss. Sonst muss man mit Strafen und Einreiseverweigerung rechnen.
Über die neuen Regelungen in Bezug auf eine Mehrfacheinreise hintereinander ("Visa Run" oder "Border Run") hatte Thaizeit bereits mehrfach berichtet. Dies betrifft vor allem Ausländer ohne Visum und ist zukünftig nicht mehr erlaubt, um illegale Aufenthalte und kriminelle Machenschaften zu vermeiden.
Diese Regelung betrifft NICHT die regulären Touristen, die mit Hotelbuchung oder Adressenangabe der Unterkunft sowie Flug-(Zug-/Bus-)Tickets belegen können, dass sie Urlaub machen, oder auf der Durchreise sind. Also keine Sorge!


Wichtige Immigration-Infos: Unbedingt beachten!

1. Kein Pardon mehr: Harte Strafen für "Overstay"
Kommen Sie bitte ja nicht auf die Idee, das festgelegte Ausreisedatum zu vergessen oder gar zu ignorieren, um "als Tourist" länger als erlaubt in Thailand zu bleiben.
Auch wer glaubt, er könne den vorprogrammierten Ärger durch Bezahlung der 500-Baht-Geldbuße/Tag umgehen (wie das bisher oft und gern gehandhabt wurde), ist gnadenlos auf dem Holzweg.
Leichtfertigkeit oder Unwissen in Bezug auf Verstöße für die Überschreitung der Aufenthaltsdauer schützt vor Strafe nicht, und diese ist neuerdings gesalzen!

Personen, die mehr als 14 Tage überzogen haben, erhalten ab sofort einen Vermerk im Pass (und im Polizei-Computer), und müssen ggf. mit Haft rechnen.


Freiwillige Meldung beim Amt:
  • Overstay länger als 90 Tage -


    Einreisesperre für 1 Jahr
  • Overstay länger als   1 Jahr -
    Einreisesperre für 3 Jahre
Wer von der Polizei geschnappt wird...
  • Overstay weniger als 1 Jahr -
    Einreisesperre für 5 Jahre
  • Overstay mehr als 1 Jahr -
    Einreisesperre für 10 Jahre

Bestätigung hierzu vom Auswärtigen Amt:

"Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre".

2. "ED-Studenten-Visum": Gravierende Änderungen!

Viele "Thailand-Fans" versuch(t)en bisher, über einen Sprachkurs oder einen anderen Studienweg länger im Land zu bleiben, als dies normalerweise für Touristen erlaubt ist. 
Lokale Sprachschulen, Meditations-/Massage-/Kampfsport- oder Kochschulen erlebten einen Boom.
Doch wegen vielfachem Missbrauch des "Education Visa" ("ED-VISA") gilt nun für alle "selbsternannte Studenten":
  • Die Immigration führt ab sofort scharfe Kontrollen und Sprachtests durch. Kann z.B. ein Ausländer nach einem Jahr Sprachkurs immer noch kein Thai, muss er damit rechnen, dass er des Missbrauchs bezichtigt und bestraft wird.
  • Unterschrift des Lehrers, dass die Klassen mindestens 2 Stunden, und das 5 x Woche (auf Phuket) bzw 4 x Woche (in Bangkok), besucht werden. 
  • Alle 90 Tage muss sich der Student bei der Immigration melden ("90 Day Notification").
  • Nach einem Jahr muss ein neues ED-Visum bei einem Thai-Konsulat im Ausland beantragt werden - inkl. Beglaubigung der Schule/Einrichtung.


Infos & Doku-Downloads auf der Webseite der Einwanderungsbehörde (in Englisch): immigration.go.th

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