Ausweispflicht oder nicht?

Es ist nicht notwendig, einen Original-Ausweis vorzuweisen. Doch Thaizeit rät: führen Sie weiterhin stets eine Kopie mit sich. Details lesen Sie im Text. Foto Flickr/cc: Motograf

Wichtige Reisepass-Regeln!

Bisher war es in Thailand Pflicht, zu jeder Zeit einen Ausweis oder Reisepass bei sich zu führen. Nun sagte ein Polizeisprecher, dies sei nicht (mehr) notwendig. Die Verwirrung ist groß! Thaizeit gibt Ratschläge, wie man sich am besten verhalten sollte...


Ein General und Sprecher der Royal Thai Police hatte vor einigen Monaten in einer offiziellen Ansprache gesagt, Touristen müssen NICHT zu jeder Zeit ihre Pässe bei sich tragen. Sollten sie während einer Polizeikontrolle dazu aufgefordert werden, einen Ausweis zu zeigen, so könnten sie ihr Dokument bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt vorzeigen oder nachreichen". Quelle: Thai Visa, "Breaking News".


Was denn nun? Jahrelang wurde Urlaubern eingebläut, sich in Thailand zu jeder Zeit und auf Anfrage der Polizei ausweisen zu können. Darauf wurde insbesondere hingewiesen, seit das Militär die Macht in Thailand übernahm. Und nun das?

Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes ist weiterhin klar und deutlich geschrieben: "Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt".
Wie soll man sich also als Urlauber verhalten?

Thaizeit rät:


  • Auch wenn diverse Aussage angeblich offiziell sind, so sollten Sie dennoch davon ausgehen, das andere (untergeordnete) Beamte noch nicht ausreichend davon Kenntnis haben.
  • Deshalb: führen Sie trotzdem stets eine Fotokopie des Passes mit sich, sowie eine Kopie der Visum-Seite, auf der der Einreisestempel ersichtlich ist. Dies sollte im Falle eines Falles ausreichen und ist während einer Kontrolle definitiv hilfreich, um jeglichen Ärger zu vermeiden.
  • Reisedokumente: Diese müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Akzeptiert wird nur der Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass; Personalausweis reicht nicht.
  • Kinderausweis: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument (Kinderausweis nach altem Muster) sind nicht erlaubt.

Wichtige Pass- & Visaregel


  • Gültigkeit prüfen! Wer seine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr verlängert, muss ab sofort auch einen gültigen Pass für mindestens den gleichen Zeitraum vorweisen können. Läuft der Pass innerhalb eines Jahres aus, wird das Verfallsdatum des Visums genau auf diesen Tag festgelegt. 

Konkret heisst das:
Sollte Ihr Pass nur 6 Monate gültig sein (Mindestanforderung bei der Ein- und Ausreise), dann gilt das Jahresvisum nur noch 6 Monate und erlischt danach. Früher war das nicht so. Damals hatte das Immigrationsbüro das Visum problemlos auf den neuen Pass übertragen – ohne zusätzliche Gebühren. 
Die neue Regelung verlangt nun, dass der Antragssteller noch einmal den gesamten Passantrags-Prozess durchläuft und dafür auch bezahlt. Weitere Details lesen Sie hier... 

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