Reise nach Thailand:

Fluggastrechte bei Flugausfall, Umbuchung und Verspätung

Mit einer Flugzeit von circa 10 Stunden gehört Thailand nicht gerade zu den am schnellsten erreichbaren Reisezielen – es ist daher verständlich, dass Fluggäste gerade bei derart langen Flügen von lästigen Problemen und Verspätungen verschont bleiben möchten.


Da Flugverspätungen, betriebsbedingte Umbuchungen oder sogar komplette Flugausfälle unabhängig von dem Reiseziel und der Flugdauer auftreten können sollten sich Reisende stets über Ihre Rechte im Klaren sein – die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004/EG sieht hierbei je nach Störung unterschiedliche Entschädigungen vor.

Kennen Sie Ihre Ansprüche



Wie bei allen Reisen kann es natürlich auch auf einer Flugreise nach Thailand zu Unregelmäßigkeiten und Leistungsstörungen kommen, die ggf. Sach-, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen auslösen können – die bereits angesprochene EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt dabei für alle Flüge, die in einem EU-Land, der Schweiz, Island oder Norwegen angetreten werden. Des Weiteren ist sie auch immer anwendbar, wenn ein Flug - unabhängig vom Abflugort - von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wird und bestimmungsgemäß das Reiseziel in der EU liegt. Zu den gängigsten Problemen und Störungen zählen:
  • Nichtbeförderung (z.B. wegen Flugausfalls oder Nichtmitnahme infolge Überbuchung);
  • betriebsbedingte Flugumbuchung auf Veranlassung der jeweiligen Fluggesellschaft 
  • Flugverspätung.

In allen drei Fällen ist der sogenannte „Anspruchsgegner“ grundsätzlich die Fluggesellschaft, die laut Ticket den Flug durchführen und den Fluggast wie vereinbart zu seinem Reiseziel transportieren soll.

Nichtbeförderung

Findet ein geplanter Flug nicht statt (Annullierung) oder wird ein Passagier infolge einer Überbuchung nicht mitgenommen, hat der betroffene Fluggast folgende Ansprüche:
  • Erstattung des Ticketpreises in bar; 
  • frühestmögliche kostenlose Rückbeförderung zum Ausgangsort oder wahlweise 
  • frühestmögliche Beförderung zum Zielort bzw. 
  • Beförderung zum Zielort zu einem vereinbarten (späteren) Termin.
Außerdem muss der Carrier eine Pauschalentschädigung leisten. Diese beträgt:
  • 250,- Euro für Flugstrecken bis 1.500 km; 
  • 400,- Euro für Flugstrecken innerhalb der EU bis 3.500 Km; 
  • 600,- Euro für Flugstrecken über 3.500 km. 
Ein bereits angereister Passagier hat außerdem einen Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke, den Zugang zu Telefonen und Internet (bzw. den lokalen Kommunikationsmöglichkeiten im Allgemeinen) sowie ggf. auch auf eine Hotelübernachtung. Bei Anzeige des Flugausfalls innerhalb bestimmter Fristen, entfallen oder mindern sich die Ansprüche des Fluggasts.

Flugumbuchungen / Verspätungen

Bei Verspätungen hat der Fluggast ebenfalls Anspruch auf die vorgenannten Sachleistungen, wenn die Verspätung mindestens
  • 2 Stunden bei Flugstrecken bis 1.500 km 
  • 3 Stunden bei Flugstrecken innerhalb der EU bis 3.500 km 
  • 4 Stunden bei Flugstrecken über 3.500 km ausmacht.
Nach der Rechtsprechung der EuGH können auch bei relevanten Verspätungen Ausgleichsleistungen gefordert werden – diese Ansprüche gelten auch, wenn die Verspätung durch eine von der Fluggesellschaft veranlasste Flugumbuchung entsteht.

Anspruchsausschluss aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Die in diesem Beitrag dargestellten Fluggastrechte entfallen, wenn außergewöhnliche Umstände „außerhalb der Risikosphäre“, die von der Fluggesellschaft nicht geplant und nicht zu beeinflussen sind, die jeweilige Leistungsstörung verursachen. Dies gilt etwa bei Streikmaßnahmen des Flug- oder Bodenpersonals sowie bei Unwettern – nicht jedoch bei technischen Defekten oder bei anderen durch rechtzeitige Organisationsmaßnahmen (etwa durch Vorhalten von Ersatzflugzeugen) abwendbaren Umständen.


Wenn Sie Ihre Ansprüche und Rechte als geschädigter Fluggast durchsetzen wollen, können Sie hierzu die Unterstützung der auf Fluggastrechte spezialisierten Kanzlei Narewski in Anspruch nehmen. Die Kanzlei stellt neben weiteren Dienstleistungen auf Ihrer Homepage einen Flugrechner zur Verfügung, mit dem Sie schnell und kostenlos Ihre potentielle Entschädigung berechnen können.

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