Reisepass-Regeln (2): Einreise mit Kinderausweis nicht möglich

Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nicht möglich ist.

Reisepass-Regeln (2): Einreise mit Kinderausweis nicht möglich
Reisepass-Regeln (2): Einreise mit Kinderausweis nicht möglich © Bild von webandi von pixabay.com

Man kann es nicht oft genug betonen: Informieren Sie sich bei Botschaft oder Konsulat über die Einreisebestimmungen, bevor Sie ins Land des Lächelns reisen.
Kürzlich stand Familie Schulze aus Deutschland mit Kind und Kegel am internationalen Flughafen in Bangkok und wurde von der Einwanderungsbehörde abgewiesen. Frust und Ärger auf beiden Seiten machte sich breit, war aber vorprogrammiert. Denn das Ehepaar, das für sein Kleinkind nur einen Kinderausweis mitführte, hatte sich nicht frühzeitig informiert und musste kurzerhand die Heimreise antreten.
Der lang geplante Thailand-Urlaub war dahin...

Laut der "Royal Thai Embassy" in Frankfurt ist in einem solchen Falle tatsächlich rein gar nicht zu machen. Der Reisende hat die Pflicht, sich zu informieren, und nicht umgekehrt. Jegliche Belehrung der Behörden vor Ort in Thailand käme in der Tat zu spät. 

Entsprechend den Einreisebestimmungen nach dem thailändischen Immigrationsrecht vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist. Da ein deutscher Kinderausweis nach dem thailändischen Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt werden kann, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich.

Kinderausweis vs. Kinderreisepass
Der grüne gefaltete Kinderausweis wurde mit 1.1.2021 durch den Kinderreisepass ersetzt. Der Kinderreisepass ist für 1 Jahr gültig und wird in der Regel innerhalb von 2 Tagen ausgestellt. Der Kinderreisepass ist nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr zu beantragen und muss persönlich mit Termin und Kind beantragt werden. Mit dem Kinderreisepass ist eine Einreise nach Thailand möglich.

Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert, und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen. Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. (NG) Quelle: Königliches Thailändisches Generalkonsulat 


Informationen über die Beantragung von Reisepässen für Minderjährige können sie z.B. auf dieser Konsularischen Service Seite finden.
Weitere Infos zur Einreise mit Kindern finden sie hier auf der Thai-Embassy Seite.

Wichtig: Eine persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes ist seit dem 01.11.2010 zwingend erforderlich.

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