ZOLL, BOTSCHAFT & TAT warnen: Kaufen Sie kein Elfenbein!

Die thailändische Tourismusbehörde, in Kooperation mit den Zollbehörden und den ausländischen Botschaften, bittet Touristen nachdrücklich, sich beim Kauf von Souvenirs an die Artenschutz-Bestimmungen zu halten! 

Nur wenige wissen: es ist streng verboten, Elfenbeinprodukte aller Art zu erwerben oder als Souvenir oder Schmuckstück mit nach Hause zu nehmen. Wer am Zoll erwischt wird, muss mit heftigen Strafen rechnen!. Foto/cc: USFWS Mountain-Prairie. Fotos im Lauftext: Kette; Foto/cc: Stephanie King. Schnitzer; Foto/cc: AA. Darvey
Man kann es nicht oft genug betonen:


"Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren". Dies steht schwarz auf weiß auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise / besondere Zollvorschriften)

Also: gehen Sie kein Risiko ein, auch wenn das hübsche Elfenbeinarmband, oder der passende Ring dazu, das ideale Geschenk für die Freundin zu Hause wäre, oder die geschnitzten weißen Elefanten auf dem Wohnzimmertisch der "Eyecatcher" schlechthin sein könnte.  

Offenbar halten sich Urlauber bislang kaum oder gar nicht an die internationalen Vorschriften (Washingtoner Artenschutzabkommen "CITES"), sodass sich die thailändische Touristenbehörde zum wiederholten Male, und zuletzt am 2. Februar 2015, veranlasst sah, in einer Publikation explizit auf die verschärften Kontrollen hinzuweisen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

MERKE: Urlauber, die bei ihrer Abreise mit Thailand-Souvenirs aus echtem Elfenbein erwischt werden - und sei es noch so klein -, müssen mit einem empfindlichen Bußgeld, und unter Umständen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen.
Da verstehen die Zöllner mit Recht keinen Spaß, denn nur mit scharfen Kontrollen und Strafen kann gegen die weltweite Elfenbein-Mafia und die illegale Vermarktung von Stoßzähnen oder deren Produkte vorgegangen werden.

Thailand macht da längst keine Ausnahme mehr. Was im Inland teilweise noch legal gehandelt werden darf, aber auch nur, sofern die Verkäufer hierfür mit einer speziellen Genehmigung zertifiziert sind, ist als Import- oder Exportware strengstens verboten. Der Schutz von gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen hat größte Priorität, spätestens seit den bekannt gewordenen Tragödien der Elefanten in Kenia Ende der 90er Jahre.


Unterstützen Sie den weltweiten Tierschutz!

Damals starben rund 100.000 afrikanische Dickhäuter unter den Schüssen von Wilderern, schrieb der SPIEGEL, und weiter: "Deshalb fordern Embargo-Befürworter ein striktes Verkaufsverbot, da alles andere das Verschwinden dieser Tiere bestenfalls verzögere, aber nicht verhindere", betonte Peter Püschel, Elefanten-Experte bei Greenpeace. Seine Organisation bereitete seinerzeit eine große Kampagne zur Rettung der afrikanischen und Asiatischen Elefanten vor. "Wir wollen das Übel an der Wurzel packen. Wir fordern zum Boykott auf, denn der Verbraucher kann sicher sein:
"Jedes Stückchen Elfenbein, das er bei uns oder im fernen Urlaubsland kauft, stammt mit fast hundertprozentiger Sicherheit von einem gewilderten Elefanten." (NG)
Quelle: TAT, Zoll, Deutsche Botschaft


Ganz gleich, wo sie das "weiße Gold" sehen oder erstehen: Es ist illegal!

Machen Sie nicht die Verkäufer dafür verantwortlich, sondern handeln Sie nach dem Gesetz und verzichten Sie auf den Kauf, denn SIE allein machen sich strafbar, wenn Sie ein Elfenbein-Produkt bei sich führen, oder sich damit schmücken.

Gesetze und Einfuhr-Informationen
Detaillierte Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der
Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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