Flug verspätet ?
Mit FairPlane bekommen Sie Ihre Entschädigung!
Fluggastrechte regeln Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen genau: Bis zu 600€ stehen Ihnen je nach Flugstrecke unabhängig vom Ticketpreis zu.
Für viele Reisende geht damit ein Traum in Erfüllung:
Rucksack packen, ins Flugzeug steigen und ab nach Thailand. Kein Wunder, locken dort doch bezaubernde Strände, faszinierende Natur und das berühmt berüchtigte Nachtleben Bangkoks. Die Anreise ins Paradies ist jedoch manchmal weniger paradiesisch als erhofft.
Flugverspätungen und Ausfälle können für Zornesfalten auf der Stirn von Urlaubern sorgen. Abhilfe schaffen jedoch Services wie FairPlane, die Reisenden dabei helfen, eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu bekommen. Bei einer Reise von Deutschland nach Thailand kann man sich dabei auf satte 600€ freuen.
600€ Entschädigung für verspätete Flüge nach Thailand
Bei der Thailand-Reise erwartet man eher Strände auf Ko Samui als am Flughafen gestrandet zu sein, manchmal läuft aber einfach nicht alles wie geschmiert. Die Abflugzeit verschiebt sich immer weiter nach hinten, Mitarbeiter der Fluglinien geben keine Informationen weiter und langsam fürchtet man sich, dass die Reise vollkommen ins Wasser fällt.
Umso wichtiger, dass man über die Fluggastrechte Bescheid weiß. Eine EU-Richtlinie regelt nämlich genau, welche Rechte Urlauber bei Flugverspätungen und Ausfällen haben. Sie besagt, dass bei einer Verspätung ab drei Stunden je nach Distanz 250€ bis 600€ Entschädigung anfallen.
Bei einer Reise von Deutschland nach Thailand ist die Distanz groß genug, sodass Urlaubern die maximale Entschädigungssumme zusteht. Gleiches gilt auch für Flüge, die gänzlich ausfallen. Betroffene können ihren Anspruch, auch bis zu drei Jahre rückwirkend, ganz einfach auf FairPlane überprüfen. Bereits am Flughafen haben Reisende Anspruch auf Versorgungsleistungen von der Airline.
Ab zwei Stunden Wartezeit müssen ihnen Getränke und Snacks zur Verfügung gestellt werden. Sollte eine Übernachtung notwendig sein, so muss diese und der Transport dorthin und wieder zurück von der Fluglinie bezahlt werden. Voraussetzung ist dabei immer, dass es sich um eine EU-Fluglinie handelt oder der Start an einem EU-Flughafen stattfand.
Reiserechtsexperten verhelfen Ihnen zur Entschädigung
Auch wenn die Fluggastrechte bei Verspätungen und Ausfällen genau geregelt sind, ist es für Privatpersonen oft schwierig, ihr Recht im Alleingang einzufordern. Fluglinien versuchen oft, sich von ihrer Entschädigungspflicht zu befreien.
Auf Anfragen kommen späte oder keine Antworten und wenn, dann werden außergewöhnliche Umstände als Ausrede genannt. Ohne rechtliches Know-How verliert man da schnell den Überblick und am Ende steht man mit verlorener Zeit und ohne finanzielle Entschädigung da. Genau das wollen Dienstleister für Reiserechts-Belange verhindern.
Dort kümmert sich ein Team von erfahrenen Reiserechtsexperten um die Einforderung des Entschädigungsanspruches. Durch den Zugang zu konkreten Flug- und Wetterdaten können die Umstände der Verspätungen genau überprüft und damit Forderungen erfolgreich geltend gemacht werden. Ausschließlich im Erfolgsfall wird dann eine Provision fällig.
„Im Jahr verschenken Fluggäste in Deutschland rund 720 Millionen Euro Entschädigung, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder ihre Forderung nicht durchsetzen können. Das wollen wir ändern.“, sagt Reiserechtsexperte Prof. Dr. Ronald Schmid. Wer seine Entschädigungsforderung an das Portal für Fluggastrechte übergibt, kann sich zurücklehnen und schon einmal den nächsten Urlaub planen. Dafür kann die Entschädigungssumme dann ja genutzt werden.
Weitere interessante Artikel