Recht in Thailand:
Arbitration
Aktuelle Entwicklung im thailändischen Schiedsrecht – ein Schritt zurück?
Im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr spielt die internationale Schiedsgerichtsbarkeit eine wichtige Rolle. Das Schiedsverfahren hat gegenüber dem Verfahren vor staatlichen Gerichten den Vorteil der Einwirkungsmöglichkeiten der Parteien bei der Wahl der Schiedsrichter und Besetzung des Gerichts.
Zudem ist das schiedsgerichtliche Verfahren in der Regel von kürzerer Dauer als staatliche Prozesse und es kann, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, zu einer höheren Rechtssicherheit bei der Entscheidungsfindung kommen.
In Thailand gibt es die in der Zivilprozessordnung normierte Möglichkeit eines Schiedsverfahrens vor staatlichen Gerichten sowie das vom Arbitration Act (2002) geregelte Verfahren vor dem Thai Arbitration Institute (Ministry of Justice) und anderen Schiedsgerichten wie dem Board of Trade. Der Arbitration Act (2002) entspricht, abgesehen von geringen Abweichungen, dem Mustergesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL). und erfasst sowohl rein inländische als auch internationale Verfahren.
In Thailand spielen Schiedsverfahren eine wichtige Rolle in der Praxis der Streitbeilegung. Das Königreich ist bereits im Jahre 1959 dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten. Dagegen werden bislang Urteile deutscher Gerichte in Thailand nicht anerkannt und vollstreckt, so dass, wenn die Vertragsparteien einen deutschen Gerichtsstand vereinbaren, ein weiteres lokales Verfahren erforderlich ist.
Neuer Gesetzesentwurf
Neu ist, dass es aktuell eine Gesetzesvorlage gibt, nach der der „Arbitration Act“ (2002) so geändert werden soll, dass Streitigkeiten, an denen der Staat Thailand beteiligt ist, nicht der Schieds- sondern ausschließlich der thailändischen staatlichen Gerichtsbarkeit unterliegen sollen. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit zahlreiche Schiedsverfahren eine für den Staat ungünstige Entscheidung erbrachten.
Diese Entwicklung stößt auf massiven Widerstand ausländischer Handelskammern und Interessengruppen, welche in der Einschränkung der Mittel zur Streitbeilegung eine Abweichung von internationalen Standards und damit negative Auswirkungen auf die Investitionsbedingungen in Thailand geltend machen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich der thailändische Gesetzgeber diesen Bedenken anschließen wird. Ich hoffe, dass Thailand hier keinen Schritt rückwärts machen wird.
Martin Klose
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