Auswärtiges Amt: Besondere Zollvorschriften!

Für Thailand-Neulinge und „zur Erinnerung“ für alle anderen: hier listen wir alle aktualisierten Verhaltens-Regeln für einen Aufenthalt im thailändischen Königreich. Und Sie erfahren, von welchen Reise-Souvenirs Sie auf jeden Fall die Finger lassen sollten.

Konfiszierte Waren beim Zoll in Thailand, die bei der Ausfuhr beschlagnahmt wurden. Foto: Thai Customs Department. Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Zollvorschriften bei Ein- und Ausfuhr.
Auf Thaizeit.de weisen wir regelmäßig auf die "Do's & Dont's" im Gastland hin. Das betrifft die Etiquette im Alltag ebenso wie die grundsätzlichen Vorschriften (und Konsequenzen). Zum Auftakt des Jahres 2019 möchte unser Team erneut betonen, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten.

In Teil 1 haben wir auf das STRAFRECHT hingewiesen, mit speziellem Fokus auf den Themen "Drogen" und "Overstay". Wir haben Euch von den Bestrafungen berichtet, die neuerdings wesentlich härter und konsequenter sind als je zuvor.

Artikel verpasst? Dann lest Ihr ihn hier nochmals im Detail: 

Heute in unserem Teil 2: ZOLLVORSCHRIFTEN...

Damit kein Tourist oder Expat je sagen kann, er "hätte es ja nicht gewusst", zitieren wir an dieser Stelle die aktuellen Hinweise vom Auswärtigen Amt und nutzen hierfür auch die Informationen des Deutschen Zolls
Grundsätzlich gilt: Finger weg von allen gefälschten Waren wie Kopien von Markentaschen, Uhren usw.!! 

  • EIN- UND AUSFUHR VON DEVISEN
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von US$ 20.000,- übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von THB 50.000,- bzw. THB 500.000,- (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren.

Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Thaizeit informiert: Lesen Sie hierzu bitte auch unseren Ratgeber "Rund ums Geld - Tipps zum Geldwechseln"  und auch diesen Bericht: "Banken in Thailand warnen: Vorsicht ATM-Betrug"
 
  • SOUVENIRS AUS LEDER & ELFENBEIN
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren. 

Thaizeits Warnung:
Urlauber, die bei ihrer Abreise mit Thailand-Souvenirs aus echtem Elfenbein erwischt werden - und sei es noch so klein oder gar an einer Kette -, müssen mit einem empfindlichen Bußgeld, und unter Umständen mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen. Da verstehen die Zöllner mit Recht keinen Spaß, denn nur mit scharfen Kontrollen und Strafen kann gegen die weltweite Elfenbein-Mafia und die illegale Vermarktung von Stoßzähnen oder deren Produkte vorgegangen werden.
Lesen Sie hier unseren ausführlichen Bericht dazu: 

>>> Zoll, Botschaft & TAT warnen... 

  • BUDDHA-FIGUREN
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten - dazu zählen auch Figuren oder Bilder von Buddha - ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt.

Thaizeit meint: Warum möchten Sie unbedingt ein Buddha-Bildnis oder eine Statue mit nach Hause nehmen?
Da liegt die Frage nahe:  Sind Sie Buddhist? Oder wollen Sie den Buddha-Kopf nur als "Dekoration" in Erinnerung an den Thailand Urlaub aufstellen? Dann ist das allein aus ethischen und religiösen Gründen in Frage zu stellen. Respekt ist hier definitiv angebracht. 

1. Wer diese dennoch tun will, kann sich bessere Kopien oder nachgemachte Figuren in vielen Asia Shops in Europa kaufen und somit die schwierigen und langwierigen Ausfuhr-Regeln in Thailand umgehen. 

2. Sollten Sie wirklich eine antike Buddha-Statue erstehen wollen, dann kommt Sie das teuer zu stehen. Wer dafür das nötige Kleingeld hat, findet das Objekt seiner Träume zum Beispiel im Antiquitäten-Kaufhaus "River City" oder im "O.P. Plaza". Die lizenzierten Ladenbesitzer kümmern sich dort auch um die Ausfuhr und Zusendung der "heiligen Ware" in ihr Heimatland.

3. Billige kleine Buddha-Statuen aus Platik, Gips oder Metall, die man zum Beispiel als Souvenir im MBK erstehen kann, sind grundsätzlich ebenfalls nicht zur Ausfuhr erlaubt, werden aber oft von den Zöllnern "toleriert". Dennoch muss man im Falle des Falles damit rechnen, dass das Mitbringsel abgenommen wird. 

4. Ein Amulett mit einem Buddha-Bildnis, das man auf vielen guten Amulett-Märkten finden kann und zum Beispiel als Glücks-Kette um den Hals trägt, macht am Zoll keine Probleme. 

Wer auf Nummer Sicher gehen will, bekommt nähere Informationen bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder direkt bei den thailändischen Zollbehörden (einen Thai nachfragen lassen!). 

  • ZIGARETTEN & E-ZIGARETTEN
Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.

Und darauf haben wir schon mehrfach hingewiesen: Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. 
Und zu guter Letzt noch der Hinweis, dass das Rauchen an 24 Stränden in 15 Provinzen seit 1. Februar 2018 verboten wurde. Um welche Strände es sich handelt, und womit man rechnen muss, wenn man dennoch erwischt wird, steht hier:

>>> Rauchen an Thailands Stränden: Gefängnis oder Geldstrafe


Quellen: 
1. Auswärtiges Amt, auswaertiges-amt.de> Zollvorschriften
2. Deutscher Zoll, zoll.de> Privatpersonen> Reisen 
3. Suvarnabhumi Airport, suvarnabhumiairport.com > Customs Services
4. Thai Customs Department, en.customs.go.th

Wie gefällt dir dieser Beitrag?

5 von 5 Sternen

Deine Meinung ist uns wichtig! 1 Bewertungen hat dieser Beitrag bereits erhalten. Bewertung abgeben


Meinungen
11.02.2023 08:30
Wir befinden uns gerade in Thailand. Der Beitrag hat uns wichtige Informationen zur Ausfuhr von Waren gegeben. Ohne diese Informationen hätten wir mit Sicherheit einige Stolpersteine übersehen.

Weitere interessante Artikel