Erwerb einer Wohnung

Immobilien:
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Erwerb einer Wohnung

IMMOBILIEN AUF THAILAND SIND SEHR BELIEBT, DENN SIE SIND NICHT NUR TRAUMHAFT SCHÖN SONDERN ZUDEM AUCH SEHR PREISGÜNSTIG. WAS JEDOCH BEI EINEM KAUF BEACHTET WERDEN SOLLTE, BZW. WELCHE VORAUSSETZUNGEN GELTEN, ERFAHREN SIE HIER.


Eine Eigentumswohnung zu erwerben ist die einfachste und eigentlich auch einzige legale Möglichkeit für Privatpersonen in Thailand eine Immobilie zu erwerben. Ausländer dürfen bis zu 49 % an der Wohnfläche in einer „Condominium“ (Eigentumswohnung) – Anlage erwerben.

Ähnlich dem deutschen Gemeinschaftseigentum

Das Grundstück der Wohnanlage ist mit dem deutschen Gemeinschaftseigentum vergleichbar. In diesem Fall muss der Ausländer nachweisen, dass das Geld zum Erwerb der Immobilie aus dem Ausland stammt. Es ist wichtig, zuerst die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zu prüfen.

Projektentwickler bauen oft auf Grundstücken, die lediglich gepachtet sind. Nach 30 (oder bei Verlängerung 60) Jahren endet dieser Pachtvertrag und müsste dann neu verhandelt werden – das führt zu neuen Kosten. Das Eigentum am Grund und Boden geht dann nie auf die Gebäudeeigentümer über.

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