Zum Ruhestand nach Thailand: Bleiben für immer

Immer mehr deutsche, österreichische und schweizerische Rentner zieht es dauerhaft nach Thailand. Hintergründe und Tipps für Ruheständler. Teil 1 einer dreiteiligen Serie zum Thema „Ruhestand in Thailand“.

Zum Ruhestand nach Thailand: Bleiben für immer
Zum Ruhestand nach Thailand: Bleiben für immer © Bild von dietcheese von pixabay.com

Ein Abendessen mit Freunden am Strand, den Sonnenuntergang genießen, die Seele baumeln lassen, noch ein Bier bestellen und nicht an den Rückflug denken müssen – das wünschen sich wohl viele Thailand Urlauber. Doch das „Bleiben für immer“ bleibt für viele Urlauber, die im Arbeitsleben stehen, lediglich ein Traum –  denn langfristig in Thailand zu leben und zu arbeiten ist aufgrund der strengen Vorschriften für Ausländer sehr schwierig.

Leichter haben es da all jene, die ihr Arbeitsleben bereits hinter sich haben, denn als Rentner ist es durchaus möglich – entsprechende finanzielle Absicherung und Mut zum Abenteuer vorausgesetzt – den wohlverdienten Ruhestand im Königreich zu verbringen. Die niedrigen Lebenskosten ermöglichen einen für viele durchaus akzeptablen Lebensstil – vorausgesetzt, man kann auf importierte Luxusgüter verzichten und Maß halten. Thailand hat im Vergleich zu den meisten umliegenden Ländern eine relativ gute Infrastruktur, wenigstens in den großen Städten und den Tourismusgebieten, und bietet so gute Voraussetzungen als Ruhesitz.

Gleich vorweg: Wer solch ein Unternehmen plant, muss darauf vorbereitet sein, sämtliche Schritte selber zu gehen. Die Deutsche Botschaft in Bangkok gibt zwar einen thailandspezifischen Flyer „Informationen für Auswanderer und Auslandstätige“ heraus, darüber hinaus kann sie aber nicht bei einer Auswanderung assistieren. Prinzipiell gilt es, sämtliche  Informationen bei den entsprechenden Stellen direkt einzuholen.

Im ersten Teil unserer Serie geben wir ihnen einen Überblick über die Legalitäten bezüglich Rentenauszahlung nach Thailand und Aufenthaltsrecht.

Rente ins Ausland

Deutsche, österreichische und schweizerische Pensionaten dürfen sich freuen – grundsätzlich werden ihre Renten ohne Abschläge ins Ausland ausbezahlt. Dennoch sind Abschläge in gewissen Situationen möglich. Die Riester-Rente wird nicht ausbezahlt, Zulagen und  Steuervorteile müssen hier sogar zurückbezahlt werden! Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrente werden nur unter besonderen Umständen ins Ausland ausbezahlt. Die Auszahlung der Renten erfolgt auf ein heimisches oder hiesiges Konto in Euro oder als Scheck in US-Dollar, dabei werden Währungsschwankungen nicht ausgeglichen. Der Wechsel des ständigen Wohnortes muss der zuständigen Stelle zwei bis vier Monate im Voraus bekannt gemacht werden. Es empfiehlt sich sehr, sich gleich die Rentenhöhe errechnen zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden!

Doppelsteuerabkommen

Da Deutschland, Österreich und die Schweiz ein Doppelsteuerabkommen mit Thailand abgeschlossen haben, dürfen Renten und Pensionen nur einmal besteuert werden. Die meisten Renten sind beschränkt steuerpflichtig, dies ist vor der Änderung des Wohnortes mit der zuständigen Stelle abzuklären. Grundsätzlich verlangen die Versicherungsanstalten aller drei Länder eine Lebensbescheinigung, die einmal pro Jahr ausgefüllt und beglaubigt zurückgeschickt werden muss.

Visum

Grundlage für ein Ein-Jahres-Visum ist das für 90 Tage gültige Non-Immigrant O-A Visum, das jeder über 50 bei einer Thai-Botschaft oder einem Konsulat außerhalb Thailands beantragen kann. Dieses Visum kann nach Ablauf der 90 Tage um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Die finanziellen Voraussetzungen sind:

  • monatlicher Bankeingang von 65.000 Baht oder
  • ein Bankguthaben von 800.000 Baht
  • eine Kombination aus beidem, die Gesamtsumme muss 800.000 bzw. 400.000 Baht betragen.

Es gibt natürlich noch weitere Voraussetzungen, die sie beachten müssen, z.B.:

  • Führungszeugnis
  • eine Auslandskrankenversicherung
  • ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt nicht älter als 3 Monate
  • und einige Punkte mehr, wir empfehlen auf alle Fälle zum jeweiligen Zeitpunkt sich bei der Botschaft zu erkundigen.

Achtung: Sämtliche Beträge müssen drei Monate vor Vorweisung der Bankauszüge auf dem Konto sein und von außerhalb Thailands eingezahlt werden. Bei rein ausländischen Partnerschaften (zum Beispiel deutscher Ehemann mit deutscher oder vietnamesischer Ehefrau) können die Partner und auch Kinder in das Visum miteinbezogen werden. Unbedingt muss man auch beachten, dass die Visums-Kategorie nicht geändert wird, wenn sich die Verhältnisse ändern. Das heißt, ein Non-Immigrant O-A (nicht mit einem Thai-Bürger verheiratet) Visum wird bei einer Heirat nicht auf Non-Immigrant O-B umgeschrieben. Das heißt, der Bankeingang muss nach wie vor den entsprechenden Kriterien gerecht werden.

Residenten, die schon lange in Thailand arbeiten und eine Rente vom thailändischen Staat bekommen werden, sollten wissen, dass die Behörden nicht zögern werden, kein Renten-Visum auszustellen, wenn die Rente die geforderte Mindesthöhe nicht erreicht. Dabei ist es völlig unerheblich, wie lange man sich schon im Land aufgehalten hat.

Thailand ändert seine Aufenthaltsbestimmungen recht häufig, darum ist es ratsam, sich direkt bei der Thai-Immigrationsbehörde, einer Botschaft (München Thaibotschaft) oder einem der Konsulate über die neueste Situation zu erkundigen. Professionelle Agenturen (wie z.B. www.siam-legal.com)  bieten Visum-Services an. Für eine Gebühr übernehmen sie die Einreichung aller erforderlichen Dokumente.

Teil 2 der Reihe: Zum Ruhestand nach Thailand: Leben in einer anderen Welt

Teil 3 der Reihe: Zum Ruhestand nach Thailand: Gesund ins Alter 

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Meinungen
20.11.2022 11:06
Sehr informativ...?
04.02.2022 01:52
Informativ
03.02.2022 22:18
Tja ich kann auch unter 50 das entsprechende Visum erhalten wenn ich mit einer Thailänderin verheiratet bin (oder andersherum) sofern ich die finanziellen Voraussetzungen (400.000 Baht) erfülle. Bitte diese Bericht richtig stellen.
Redaktion: Hallo, danke für Ihr Feedback, natürlich geht das auch unter 50 Jahren, aber in unserem Artikel geht es ja um den Ruhestand in Thailand, deshalb beziehen wir uns auf dieses Thema. Andere Möglichkeiten finden sie z.B. in diesem Artikel bezüglich 5-Jahres Visum. Lg dein Thaizeit Team
03.02.2022 13:54
Danke, sehr hilfreich

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