Einreise, Visum & Visa-Run: Neue Bestimmungen für Ihren Thailand Aufenthalt
In letzter Zeit gab es viele widersprüchliche Meldungen zum Thema Visum und Einreise ins Königreich. Thaizeit hat sich des viel-diskutierten Themas nochmals angenommen, und Anwälte sowie Experten bei der "Immigration" gefragt...
Kein jahrelanger Aufenthalt durch Visa-Runs mehr
In der Tat will die Thai-Immigration dem jahrelangen Missbrauch der Aufenthaltbestimmungen und dem Unterlaufen der geltenden Gesetze durch sog. "Visa-Runs" jetzt einen Riegel vorschieben.Hierzu Rechtsanwalt Doppler: "Die missbräuchlichen “Visa Runs” auf der Basis von Touristenvisa und visumfreiem Aufenthalt, die Ausländer in der Vergangenheit zum Teil jahrelange Aufenthalte in Thailand ermöglicht haben, werden wie angekündigt nun seit 12. August 2014 auch über dem Luftweg nicht mehr geduldet.
Grenzbeamte werden bei mehreren aufeinanderfolgenden Aufenthalten prüfen, ob gegebenenfalls ein Missbrauch des jeweiligen Aufenthaltstitels vorliegt."
"Ein solcher Missbrauch wird z.B. im Falle des visumfreien Aufenthalts bei mehr als ein oder zwei direkt aufeinanderfolgenden Wiedereinreisen (also insgesamt mehr als 60 oder 90 Tagen Aufenthalt) vermutet werden. Ohnehin sind die “Visa-Runs” schon durch einen Blick auf die Stempel im Reisepass relativ schnell durchschaubar und von den Ein- und Ausreisen zu touristischen Zwecken leicht zu unterscheiden.", so Doppler weiter.
Verlängerung der Aufenthaltsdauer
Aber es gibt auch gute Nachrichten für Urlauber, die länger als einen Monat in Thailand Urlaub machen wollen! Ab 29. August 2014 können sich Touristen auch ohne Visum bis zu 60 Tage im Königreich aufhalten.Hierzu Fabian Doppler:
"Einige Aufenthaltsregularien für Urlauber in Thailand wurden nun aktuell erleichtert. So war eine Verlängerung des 30-tägigen visumfreien Aufenthalts bei einer Ausländerbehörde (“Immigration Office”) innerhalb Thailands bislang nur um 15 Tage möglich. Nunmehr ist ab dem 29. August 2014 eine Verlängerung um 30 Tage möglich”.
Antworten auf die wichtigsten Leserfragen
Viele Zuschriften haben uns in den vergangenen Wochen erreicht, was die neuen Regelungen nun konkret für Auswirkungen auf Thailand-Reisende haben.Wir haben die drei häufigsten rausgesucht und sie unserem Experten vorgelegt:
- FRAGE 1: Ich mache einen Urlaub bis zu einer Dauer von 30 Tagen. Brauche ich ein Visum ?
Antwort von Fabian Doppler:"Nein. Kurze Aufenthalte in Thailand sind für deutsche Urlauber für einen Zeitraum von 30 Tagen visumfrei, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Bei einer Einreise über einen Grenzposten ist ein 15-tägiger Aufenthalt erlaubt".
- Frage 2: Ich möchte während meines Thailand-Urlaubes, der kürzer als 30 Tage dauert, eines der Nachbarländer besuchen, und dann wieder zurück nach Thailand reisen. Geht das ?
Rechtsanwalt Doppler:
"Urlauber, die auf der Basis eines 30-Tage visumfreien Aufenthalts in Thailand sind, können das Land verlassen und bei der Wiedereinreise auf dem Luftweg einen neuen 30-Tage Stempel für einen erneuten visumfreien Aufenthalt bekommen.
Dann beginnt die 30-Tage-Frist von neuem. Dies ist auch vor Ablauf der ursprünglichen 30 Tage möglich. Bei Wiedereinreise über den Landweg wird die Erlaubnis für 15 Tage erteilt. Die Einreise darf dann aber wirklich nur zu touristischen Zwecken erfolgen".
- FRAGE 3: Ich möchte einen längeren Urlaub in Thailand verbringen, der länger als die 30 Tage-Frist für den visumsfreien Aufenthalt dauert, Was muss ich tun ?
Hier antwortet Fabian Doppler:
"Deutsche Urlauber, die länger als 30 Tage in Thailand bleiben möchten, haben die Moeglichkeit, ein förmliches Touristenvisum beantragen. Das Touristenvisum ist 60 Tage lang gültig und kann bei einer Auslaenderbehörde (“Immigration Office”) innerhalb Thailands um 30 Tage verlängert werden. Wenn mehrere Aus- und Einreisen gewünscht sind, kann die “Multiple Re-entry”-Variante beantragt werden, die dies ermöglicht. Andernfalls verfällt bei einer Ausreise aus Thailand grundsätzlich das Visum und fuer eine Wiedereinreise muss ein neues Visum beantragt werden.”
GRUNDSÄTZLICH IST ZU BEACHTEN:
- Falls Sie nicht genau wissen, ob Sie länger als 30 Tage im Land bleiben, aber keines falls länger als 60 Tage bleiben werden, können Sie auch den neuen Service nutzen und den 30-tägigen visumfreien Aufenthalt bei einem “Immigration Office” innerhalb Thailands um einmal 30 Tage verlängern lassen.
Aber bitte vor Ablauf der ersten 30 Tage !
- Im Zweifelsfalle bitte bei der Thailändischen Botschaft in Berlin oder den Generalkonsulaten nachfragen.
ZUM AUTOR:
Fabian Doppler ist deutscher Rechtsanwalt und Partner bei FRANK Legal & Tax, einer Kanzlei mit Sitz in Bangkok.
Bei Fragen zu Themen Recht, Steuern & Investitionen in Thailand können Sie ihn erreichen über:
Web: www.franklegaltax.com
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