Recht in Thailand:
Geplante Bodenreform
Waren 1960 noch über 80 Prozent der Arbeitskräfte im Agrarsektor tätig, verdienen heute immerhin noch über ein Drittel aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ihren Lebensunterhalt.
Ausgehend von der Gesamtfläche Thailands entfallen auf die Landwirtschaft ca. 40,6 Prozent der Fläche. Der Boden ist zu einem Großteil jedoch nicht im Eigentum von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, die die überwiegende Mehrzahl der Arbeitskräfte in diesem Bereich stellen. Gerade kleine landwirtschaftliche Betriebe sind aber darauf angewiesen, ausreichend Grund und Boden erwerben zu können, um diesen landwirtschaftlich sinnvoll zu bestellen.
soziale Ungerechtigkeit?
Die thailändische Regierung beabsichtigt deshalb eine umfassende landwirtschaftliche Bodenreform. Hierfür wurde eine nationale Reform-Kommission gebildet, die Vorschläge unterbreitet hat. In einer Pressekonferenz präsentierte die Kommission die folgenden ausgearbeiteten Vorschläge: Keinem Haushalt soll es gestattet sein, mehr als 50 rai Land (80 km2) zu besitzen. Desweiteren soll zur gerechten Nutzung des Landes ein Informationssystem geschaffen werden, das aktuell und zuverlässig Informationen über den Landbesitz erbringen kann. Es soll weiter eine Institution errichtet werden, die vor allem größere Grundstücke erwerben soll. Diese sind sodann nach gerechten Bedingungen an Landwirte, die beabsichtigen, die Flächen landwirtschaftlich zu nutzen, zu verteilen. Ferner soll eine Grundsteuer erhoben werden, bei der sich unter anderem die Steuerrate an der Größe von ungenutzten Flächen orientiert. In bestimmten Zonen sollen landwirtschaftliche Gebiete dominieren.
die bodenreform
Der Vorschlag der Kommission ist kontrovers diskutiert worden und es bleibt abzuwarten, ob und welche Konsequenzen hieraus erwachsen. Der Entwurf sieht mit maximalen Vorgaben bezüglich der Größe des Eigentums an Grund und Boden pro Haushalt und der Einführung einer neuen generellen Grundsteuer tiefe Einschnitte in das derzeitige System vor. Der Entwurf fördert im Grundsatz, dass gerade kleinere landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit erhalten, Eigentum zu erwerben und landwirtschaftlich zu nutzen. Im Hinblick auf die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft ist dies sicher zu begrüßen, wobei noch weitere Diskussionen notwendig sein werden, bevor der Gesetzgeber eine Regelung schaffen wird.
Martin Klose
Martin Klose / Rödl & Partner martin.klose@roedlasia.com
Weitere interessante Artikel