Recht in Thailand:
UMWELTSCHUTZRECHT
Die renommierte Kanzlei Rödl & Partner veröffentlicht ab sofort in jeder THAIZEIT-Ausgabe Informationen zum Thema Recht in Thailand. Zum Auftakt geht es um Umweltschutzrecht.
Umweltschutz und Umweltschutzrecht werden seit Jahren in Thailand thematisiert. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Trotz der vorhandenen Bestimmungen gibt es erhebliche Umweltbelastungen. Die Resultate sehen und spüren wir unter anderem in Bangkok jeden Tag aufs Neue. Gibt es hier eine Wende in der Durchsetzung von Umweltschutzrecht? Dieser Frage wollen wir in unserer Kolumne kurz nachgehen.
In einem Beschluss vom 29.9.2009 hat das zuständige Verwaltungsgericht mit der bisherigen Großzügigkeit bei der Anwendung umweltrechtlicher Schutzbestimmungen Schluss gemacht. Auf der Basis von Art.67(2) der Verfassung hat es den Bau und Betrieb von 76 industriellen Bauvorhaben im Industriegebiet Map Ta Phut, dem Herzen des Eastern Seaboard, gestoppt. Das Verfahren war von Anwohnern betrieben worden, die zunehmende Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung befürchteten. Gemäß Art.67(2) der thailändischen Verfassung, dürfen Projekte im Falle von zu erwartenden schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit nicht betrieben werden ohne dass Anwohner hier im Rahmen eines speziellen Verfahren gehört werden.
Die thailändische Regierung hat gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt, um bis zu einer endgültigen Entscheidung das Betreiben der Anlagen zu gewährleisten. Es wird befürchtet, dass die vorläufige Stilllegung der Projekte Auswirkungen auf Thailands Wirtschaftswachstum haben könnte und sich ausländische Investoren in Richtung anderer – nicht thailändischer – Wirtschaftsstandorte orientieren. Gleichzeitig spiegelt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aber auch wieder, dass Umweltschutz in Thailand zunehmend Ernst genommen wird.
Wie viele andere Länder versucht auch Thailand, den ökologischen Herausforderungen, wie Klimawandel, Ressourcenverknappung und Umweltzerstörung, mit neuen Gesetzen zum Natur- und Umweltschutz entgegenzutreten. In Deutschland hat das Umweltrecht bereits seit den 70er Jahren einen eigenständigen Charakter entwickelt und findet sich in vielen Rechtsgebieten wieder. In Thailand setzte die Entwicklung in den 90er Jahren ein und gewinnt nun zunehmend an Bedeutung.
Ein Resultat ist sicher, dass Unternehmen in Thailand zunehmend in moderne Umwelttechnologien investieren und somit das Land einen wachsenden Absatzmarkt, auch für deutsche Unternehmen, in diesem Kontext darstellt. Wie sich die Auseinandersetzung in Map Ta Phut fortsetzen wird und ob sich Thailand zum Vorreiter in der Region in Bezug auf Umweltrecht und dessen Anwendung entwickelt, bleibt abzuwarten.
Martin Klose / Rödl & Partner
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