Vorsicht Falle:

Time-Sharing: Gefährliche Masche auf Urlaubsinseln. Wir raten: Finger weg von dubiosen Verträgen...

"Timeshare"-Banden auf Inseln!

Sie erzählen einem das Blaue vom Himmel und zocken die Touristen ab: die Verkäufer von sogenannten "Time Sharing-Verträgen". Besonders auf Inseln treiben sie ihr Unwesen. Hier steht, worauf Sie achten sollten.


Überall auf der Welt passieren "Scams" (Betrügereien), und diese auch verstärkt in Thailand! Darunter auch die folgende Szene - ob auf den "Beach Roads" oder am Strand:
Plötzlich werden Sie von einem Europäer nett angesprochen und bekommen Essensgutscheine oder kostenlose Übernachtungen in einem schicken Resort versprochen... vorausgesetzt, Sie kommen mit zu einer Informationsveranstaltung im Hotel XYZ. Dort allerdings wartet nicht das Personal auf Sie, sondern ein Verkäufer, der Ihnen eine Traumwohnung am Urlaubsort andrehen will, oder einen "Time Sharing-Vertrag".



"Durch den Abschluss eines Time Sharing Vertrages erwirbt der Verbraucher das Recht zur periodisch wiederkehrenden Nutzung einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder auch nur eines Hotelzimmers innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraumes im Kalenderjahr", schreibt Verbraucherrecht.at. Siehe weiterführende Informationen in unserer INFOBOX unten.

Albtraum im Traumurlaub


Der Vorgang ist immer der Gleiche: Sie werden kostenlos abgeholt und zum Hotel kutschiert, in dem Sie den vermeintlichen Gutschein/Preis persönlich in Empfang nehmen können. Dort sollen Sie jedoch zunächst ein Formular ausfüllen - mit Angabe Ihrer Addresse, den Kreditkarten-Details und Ihrem Jahreseinkommen. Ziel der Veranstaltung: Vertragsabschluss am gleichen Tag mit leichtfertigen Urlaubern, denen "Urlaub auf Zeit" zum Schnäppchenpreis angeboten wird.
Und schon sitzen Sie in der Falle, denn die Anteile an einem unbekannten Holiday Club oder in einer Hotelanlage sind meist hoffnungslos überteuert oder später gar "unverkäuflich"! Falls Sie je in eine solche Situation geraten sollten, können wir nur dringend raten: Finger weg und gehen! Nicht immer ist dies jedoch so ohne weiteres möglich, denn die extrem gut trainierten Verkäufer können mitunter einen regelrechten Psychodruck ausüben. Dann sollten Sie falsche Angaben machen! Wenn Sie ein niedriges Einkommen angeben, werden Sie sowieso "fallen gelassen".

Warnung der Deutschen Botschaft


"Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, besonders auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden. (Quelle: Auswärtiges Amt)
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