Obligatorische Verordnung: Krankenversicherung bei Langzeitaufenthalt

Am 31. Oktober 2019 tritt ein neues Gesezt in Kraft. Dies betrifft alle Ausländer mit einem "Rentner Visum".

Obligatorisch ab 31. Oktober 2019: Ausländer ab 50 Jahre mit Langzeitaufenthaltsgenehmigung (OA-"Retirement Visa") müssen eine Krankenversicherung nachweisen.

Bangkok, 29.10.2019
In 2 Tagen ist es soweit: Dann müssen alle Ausländer, die sich auf Dauer oder über einen längeren Zeitraum in Thailand aufhalten und die über ein OA-Visum (auch als "Retirement Visa" oder "Rentner Visum" bekannt) verfügen, eine Krankenversicherung nachweisen.
Diese muss für ambulante Leistungen mindestens 40.000 Baht und für stationäre Leistungen mindestens 400.000 Baht abdecken.

Dies bedeutet, dass Ausländer über 50 Jahre, die bei den Einwanderungsbüros ein OA-Visum beantragen, oder dieses verlängern wollen, ihre Versicherungs-Police vorweisen müssen, um zukünftig die Genehmigung für einen einjährigen Aufenthalt zu erhalten.

Update der Botschaften

Diese obligatorische Krankenversicherung tritt laut der Verordnung am kommenden Donnerstag, 31. Oktober 2019, in Kraft.

Darauf weisen mittlerweile auch die thailändischen Botschaften hin, unter anderem in Berlin unter dieser Webseite
german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen

NEU ab 31.10.2019: Auslandskrankenversicherungsnachweis:

  • Krankenversicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
    • Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
    • Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen

    Von einer deutschen Versicherungsgesellschaft nachzuweisen:
    • Versicherungsbescheinigung (Original vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
    • Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 1 Kopie einreichen)

    Von einer Thailändischen Versicherungsgesellschaft nachzuweisen
    • Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
    • Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
    • Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 1 Kopien einreichen)

Hintergrund der neuen Verordnung

Laut Nattawuth Prasert-siripong, Generaldirektor des Health Service Support Department, haben viele ältere und alte Ausländer, die sich langfristig in Thailand aufhalten, keine Krankenversicherung. Wenn sie krank werden und nicht zahlen können, belastet dies die Krankenhäuser in Thailand finanziell ganz enorm. "Leider haben wir allein in Bangkok viele solcher Fälle erlebt. Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist unverzichtbar, das betrifft medizinische Behandlung, Krankenpflege und, falls erforderlich, auch eine medizinische Evakuierung."
Diese Problematik war auch schon das Hauptthema bei der Diskussion um eine obligatorische Reiseversicherung für Touristen. Diese wurde aber vorläufig auf Eis gelegt.

Thaizeit.de berichtete hier!

Verweigerung der Versicherung - was tun?

Dazu die Anwälte der thailändischen Einwanderungsbehörde:
"Wenn einem Expat ab 50 Jahren aufgrund eines potenziell hohen Gesundheitsrisikos der Versicherungsschutz durch Krankenversicherungen verweigert wird, kann er möglicherweise trotzdem ein OA-Visum erhalten, wenn er einen ausreichenden Betrag auf seinem Bankkonto vorweisen kann." Wie hoch dieser sein muss, wurde allerdings nicht gesagt.

Wichtiger Hinweis: diese Verordnung gilt ausschließlich für das OA-"Rentner-Visum" und nicht für alle anderen Visa (NG)

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