Recht in Thailand:

Körperschaftssteuersenkung

Thailand ist sicher kein Niedrigsteuerland und steht in starker und ständiger Konkurrenz zu den Mitbewerbern aus den Nachbarstaaten. In der Diskussion ist nun aktuell eine erheblich weitergehende Reform.


Es wurden bereits in einigen Randbereichen in 2010 Regelungen erlassen, die zum Beispiel das Regional Operating Headquarter in einen steuerlichen Kontext setzen, der den Vergleich zu den in Singapur herrschenden Regelwerken nicht zu scheuen braucht.
Die thailändische Regierung erwägt derzeit umfassende Reformen im Bereich des Steuerrechts. Der stellvertretende Generaldirektor der thailändischen Finanzverwaltung, Anant Sirisaengtaksin, deutete insbesondere an, dass der Körperschaftsteuersatz von derzeit 30 % auf 18 % gesenkt werden soll. Der Hintergrund für die Steuerrechtsreform ist die geplante Realisierung der ASEAN Wirtschaftsgemeinschaft (ASEAN Economic Community; AEC) ab 2015. Um für diesen liberalisierten Markt die Wettbewerbsfähigkeit Thailands als Investitionsstandort zu sichern, sieht die thailändische Regierung Bedarf an grundlegenden Reformen im Bereich des Steuerrechts.


Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Thailand beträgt 30 %. Zusammen mit den Philippinen ist Thailand damit der Spitzenreiter im südostasiatischen Raum. In den meisten anderen ASEAN-Staaten sind die Körperschaftsteuersätze niedriger. Der vergleichsweise hohe Steuersatz Thailands wurde daher bereits häufiger von Handelskammern und weiteren Interessenvertretern der Außenwirtschaft als Investitionshemmnis kritisiert.

Geplante Änderungen


Nach den Erwägungen der Finanzverwaltung soll der Körperschaftsteuersatz auf 18 % herabgesetzt werden. Im Gegenzug soll die Umsatzsteuer von derzeit 7 % auf 10 % angehoben werden und derzeitige durch das Board of Investment (BOI) gewährte Steuerprivilegien abgeschafft werden. Die Finanzverwaltung erwartet trotz der Senkung des Körperschaftsteuersatzes insgesamteinen Anstieg des Körperschaftsteueraufkommens, was mit der erwarteten Zunahme inländischer und ausländischer Investitionen begründet wird. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes um 12 Prozentpunkte würde zu einem deutlichen Rückgang der Steuerlast für Gesellschaften in Thailand führen. Der neue Umsatzsteuersatz von 10 % wäre im Vergleich zu den Steuersätzen in anderen ASEAN-Staaten oder Nicht-ASEAN-Staaten immer noch niedrig. So kann insgesamt festgestellt werden, dass die geplante Steuerreform den Wirtschaftsstandort Thailand für Auslandsinvestitionen deutlich attraktiver machen würde.
Martin Klose


Martin Klose / Rödl & Partner martin.klose@roedlasia.com

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