Thailand erweitert "Corona"-Liste:

Thailand stuft seit 19. März 2020 auch Deutschland und die Schweiz als Hochrisiko-Länder ein. Was Reisende jetzt noch VOR Abflug nach Thailand nachweisen müssen, steht im Bericht. Foto: Frankfurt Flughafen (FB)

Deutschland, Schweiz sind jetzt auch "Hochrisiko"!

Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat zehn weitere Länder als "Hochrisiko" für COVID-19 eingestuft. Was das für Thailand-Reisende bedeutet, steht hier.


Bangkok, 19. März 2020
Am 6. März 2020 wurden nur China, Südkorea, Iran, Italien sowie die zwei chinesische Gebiete Hongkong und Macau als Zonen mit hohem Risiko ausgewiesen. Für diese Länder gelten seit 2 Wochen höchste Sicherheitsstufe bei der Einreise, darunter auch eine obligatorische Quarantäne.



Eine weitere Liste führte 10 "Länder mit gefährlicher Infektionskrankheit" auf, für die bislang aber keine speziellen Beschränkungen galten.

Das ist seit heute, 19. März, anders.     

Zu den neuen "Hochrisiko"-Ländern zählen:


Spanien, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, die Schweiz, Japan, Norwegen, Schweden, Dänemark und die Vereinigten Staaten.
CAAT-Direktor Chula Sukmanop sagte heute auf einer Pressekonferenz, dass Fluggesellschaften, die Reisende aus diesen 10 Ländern befördern, diese noch VOR dem Einsteigen überprüfen müssen.

Jeder Passagier muss...


- sich VOR Abreise nach Thailand 14 Tage lang selbst beobachten, um sicherzustellen, dass er/sie nicht infiziert ist



- beim Check-in über ein ärztliches Attest (Gesundheitszeugnis) verfügen, das seit höchstens 72 Stunden gültig ist, und einen einwandfreien Gesundheitszustand bestätigt

- sowie eine Reise-/Krankenversicherung nachweisen

Sollte der/die Reisende all diese Vorgaben erfüllen und abreisen können, muss er/sie bei der Ankunft in Thailand das T.8.-Formular ausfüllen. Man findet es auf der AoT-App, die man frühzeitig im App Store oder auf Google Play herunterladen kann. Oder man bekommt es bei Einreise auf einem Papier-Dokument vom Flughafenpersonal ausgehändigt (Bild rechts)

Airlines müssen im Falle für Passagiere zahlen


Khun Chula Sukmanop betonte, dass die Fluggesellschaften* für alle in Thailand anfallenden Kosten verantwortlich gemacht werden, sollte einer ihrer Fluggäste - trotz eingehender Überprüfung vorab -  unter Quarantäne gestellt, isoliert oder medizinisch behandelt werden müssen.

Was man sonst noch beachten muss


Wir hatten auf Thaizeit bereits darüber berichtet. Hier jedoch nochmals zur Erinnerung:
  • Thailand hat seine Grenzen noch nicht geschlossen und begrüßt Touristen weiterhin, sofern diese ihre Gesundheit nachweisen können.

    Ein "Shut Down" oder "lock Down" des Landes (wie stellenweise in Europa) gibt es nach wie vor nicht. Dies kann sich jedoch dann sofort ändern, sollte Thailand die höchste "Stufe 3" für Covid-19 ausrufen. Thaizeit wird sofort berichten, falls ein solches Szenario geplant wird.

  • Eine Tagung des Innenministeriums mit dem Immigration-Büro bezüglich Visumsverlängerung für Expats und Touristen soll kurzfristig anberaumt werden. Das Ergebnis werden wir hier auf Thaizeit veröffentlichen, sobald es von den Behörden offiziell bestätigt worden ist.  

Schließung der Deutschen Botschaft in Bangkok:


"Aufgrund der aktuellen Situation durch die Verbreitung des SARS-CoV2-Virus teilen wir ihnen mit, dass der Publikumsverkehr ab dem 18.03.2020 in allen konsularischen, visa- und passrechtlichen  Angelegenheiten an der Botschaft Bangkok grundsätzlich eingestellt wird.

In unabweisbaren Notfällen (konsularischer, visa- und passrechtlicher Art) kontaktieren Sie bitte die Botschaft vorab über info@bangkok.diplo.de oder telefonisch unter +66-2-287 9123 (erreichbar von Mo – Fr,  09:00 bis 20:00 Uhr, Sa – So, 10:00 bis 16:00 Uhr)"


 * Die Bundesrepublik hat eine REISEWARNUNG ausgesprochen - dies betrifft auch Reisen ins Ausland. Sollten Sie trotzdem fliegen, müssen Sie neue Regelungen in Thailand beachten, die seit 19. März in Kraft getreten sind. Beim Check-in müssen Sie mehrere Nachweise erbringen, bevor Sie fliegen können. Bitte nehmen Sie daher mindestens 2 Wochen VOR Ihrer Abreise Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft auf.

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