Auf nach Thailand! Was, wenn mein Flug ausfällt?

Reisen in fernöstliche Länder stehen bei vielen Urlaubsreisenden mit auf der Agenda. Besonders Thailand lädt hier zu spannenden und erholsamen Erlebnissen ein. Kaum woanders wird es dem Individualreisenden oder auch dem Backpacker so leicht gemacht, wie hier. 

Was, wenn mein Flug ausfällt?
Was, wenn mein Flug ausfällt? © Bild von Eak K. auf Pixabay

Es gibt so viele verschiedene Reiseziele, die es wert sind, gesehen zu werden. Von kulturellen Eindrücken, über aktionsreiche Erkundungen, bis hin zu den schönsten Traumstränden der Welt, Thailand hat eine ganze Menge anzubieten und man kann sich, als Urlauber jeder Art, sicher sein, dass man sich hier nicht langweilen wird. Nur gibt es leider keine richtigen Geheimtipps mehr. Thailand wurde in den letzten Jahren immer und immer beliebter und so reisen jedes Jahr Millionen von Menschen an. Die Monate Dezember und Januar sind besonders für eine Reise nach Thailand beliebt, da es dann dort mit am Schönsten ist. Aber hier sollte man dann natürlich mit einem erhöhten Touristenaufkommen rechnen. Generell ist es ratsam, eine Mindestreisedauer von 2 – 3 Wochen einzuplanen, damit man auch wirklich Zeit hat, seine gewünschten Orte anzureisen und keine Eile hat.

Der Traum platzt

Man hat sich so gefreut und plötzlich ist sie da – die Flugannullierung. Aber was sind die Rechte der Fluggäste in so einem Fall? Kaum einer weiß hier wirklich Bescheid und so werden jedes Jahr viele Tausende von Euros von den geschädigten Fluggästen verloren. Oft kann man natürlich Glück haben, dass die Fluggesellschaft direkt einen Alternativflug anbietet. Aber leider ist dies nicht immer so einfach. Sollte der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gecancelt werden, wird der volle Flugpreis im Normalfall zurückerstattet.

Sollte der Flug nur annulliert sein und die Fluggesellschaft kann keine Alternative anbieten, dann hat der Fluggast das Recht auf eine Entschädigung. Hierbei kommt es dann auf die Flugdistanz zum Zielort an. So können zwischen 250 und 600 Euro drin sein. Sollte der Fluggast bereits am Flughafen sein und bekommt dort die unschöne Nachricht, dass es eine Flugannullierung gab, dann stehen ihm sogar noch Betreuungsleistungen zu. Dazu zählen dann Erfrischungen und Mahlzeiten, sowie kostenfreie Telefonate. Sollte sich ein Alternativtermin anbieten, der erst am nächsten Tag stattfinden kann, dann muss sogar noch eine Hotelübernachtung angeboten werden, natürlich incl. Transfers.

Schnelle Hilfe

Zum Glück steht kein Fluggast, dem so eine Flugannullierung passiert, heutzutage mehr alleine dar. Online Plattformen, wie zum Beispiel myflyright.com, setzen sich mit ihrer Erfahrung für die Rechte von betroffenen Fluggästen ein. Hier kann man dann ganz schnell mit seiner Flugnummer und des Abreisedatums prüfen, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Vorab sei gesagt, dass es nicht eine 100%ige Sicherheit auf eine erfolgreiche Entschädigungszahlung gibt. Aber mit Hilfe dieser Plattform entstehen dem Fluggast trotzdem keine zusätzlichen Kosten. Nur bei einer erfolgreichen Klage wird eine prozentuale Provision von der Entschädigungszahlung berechnet.

Eigenes Risiko abwägen

Selbstverständlich kann man als Fluggast auch selber versuchen, für seine Entschädigung zu kämpfen. Dies kann aber auch im schlimmsten Falle nach Hinten los gehen. Denn, wenn man bei der Klage vor Gericht verliert, muss man für seine Kosten und die Kosten vom Angelklagten aufkommen. Fluggesellschaften haben meist eine recht gut ausgebildete Anwaltschaft hinter sich stehen, gegen die es als Privatperson sehr schwer ist, sich durchzusetzen. Vor allem wenn man sich in dem Gebiet eigentlich gar nicht auskennt.

Flugannullierungen sind keine Seltenheit

Vermutlich hat der eine oder andere auch schon mehrere Bekannte im Umfeld, bei denen eine Flugannullierung vorgekommen ist. Denn laut Statistik kam es zum Beispiel im Jahre 2022 bei über 18 Millionen Fluggästen zu genau diesem Horrorszenario. Von diesen 18 Millionen hatten dann knapp über 11 Millionen einen tatsächlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Das macht ganze 60 % aus. Allerdings, zum Glück für die Airlines, haben von diesen 11 Millionen Fluggästen gerade mal 500.000 eine Entschädigungszahlung erhalten.

Somit kommen die Fluggesellschaften um unvorstellbar große Entschädigungszahlung drum rum. Pech für die Fluggäste, die ihre Rechte verstreichen lassen.

Es lohnt sich definitiv, im unschönen Falle einer ausgefallenen oder auch verspäteten Flugreise, seine Rechte zu prüfen und dann ggfls. auch einzufordern. Wer schon das Pech hat, dass sein Urlaub nicht oder nur sehr verspätet stattfindet, der sollte hier auf keinen Fall zurückstecken und die Fluggesellschaft gewinnen lassen.

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