Arbeiten in Thailand:
In Bangkok gibt es spannende Jobs - aber eine Arbeitserlaubnis für Thailand bekommt nicht jeder (Foto: TAT)
Nur mit Erlaubnis
In Thailand lässen sich gut leben und arbeiten. Für letzteres brauchen Ausländer aber eine Erlaubnis - und die ist nicht ganz einfach zu bekommen.
Im Hinblick auf die seit vielen Jahrzehnten stetig wachsende Wirtschaft in Thailand eröffnen sich Perspektiven auch und insbesondere für den deutschen Mittelstand. Geplant sind oft reine Verkaufsaktivitäten um den Absatzmarkt Thailand zu erschließen.
Thailand ist aber auch eines der Länder, die sich zum ASEAN Wirtschaftsraum zusammengeschlossen haben. Der ASEAN Wirtschaftsraum mit seinem enormen Binnenmarkt und mehr als 575 Millionen Einwohnern ist sicher einer der Motoren der Weltwirtschaft.
Der ASEAN Binnenmarkt mit in weiten Teilen zollfreien Exporten steht auch deutschen Unternehmen offen, die sich zu einer Produktionsstätte in Thailand entschließen und gewisse Vorgaben erfüllen.
Thailand als attraktiver Standort für entsandte Mitarbeiter
Aufgrund der Freundlichkeit der Thailänder und den guten und preiswerten Lebensbedingungen ist das Königreich Thailand ein attraktiver Standort auch für entsandte Mitarbeiter. Um jedoch in Thailand legal arbeiten zu können, ist die Beantragung einer Arbeitserlaubnis notwendig. Dies ergibt sich aus dem "Alien Employment Act".
Arbeitet man ohne eine legale Arbeitserlaubnis, drohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen.
Begriff des Arbeitens in Thailand
In der Realität kann die Beantragung einer Arbeitserlaubnis leider sehr kompliziert sein. sein. Zum einen ist die Gesetzeslage in Teilbereichen nicht ausreichend klar definiert und zum anderen sind an die Erteilung der Arbeitserlaubnis eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. die aus meiner Sicht im Laufe der Zeit immer komplexer werden. So benötigen Ausländer grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis für jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, es sei denn es liegt eine im Gesetz vorgesehene Ausnahme vor.
Der Inhalt der erteilten Arbeitserlaubnis ist in der Regel dann auf eine ganz bestimmte Tätigkeit beschränkt. Der Begriff des Arbeitens ist offen und nicht klar definiert und erfasst bei weiter Auslegung jede Art des geschäftlichen Gebarens in Thailand. Im Grunde sind also auch Aktivitäten erfasst, die lediglich der Geschäftsanbahnung dienen. Es besteht dringend Bedarf diesem seit Jahren bestehenden Problem entgegenzuwirken und den Begriff des Arbeitens genauer auszugestalten.
Das Verfahren wird leider eher komplizierter als einfacher
Es ist leider festzustellen, dass die Antragsverfahren permanenten Aenderungen unterliegen und immer komplizierter und aufwendiger werden. So gab es zum 1. Juli 2011 weitere Änderungen. Der Antragsteller muss viele zusätzliche Angaben machen. Das stößt oft auf Unverständnis. Andere Staaten in der Region versuchen die Erteilung von Arbeitserlaubnissen zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen dass sich auch das Königreich Thailand diesem Trend anschließt.
Martin Klose von Rödl & Partner
Kontakt: martin.klose@roedlasia.com
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