Arbeiten in Thailand:

Bangkok Arbeitserlaubnis Thailand
In Bangkok gibt es spannende Jobs - aber eine Arbeitserlaubnis für Thailand bekommt nicht jeder (Foto: TAT)

Nur mit Erlaubnis

In Thailand lässen sich gut leben und arbeiten. Für letzteres brauchen Ausländer aber eine Erlaubnis - und die ist nicht ganz einfach zu bekommen.


Im  Hinblick  auf  die  seit  vielen  Jahrzehnten stetig  wachsende Wirtschaft  in Thailand eröffnen sich Perspektiven auch und insbesondere  für  den  deutschen  Mittelstand. Geplant sind oft reine Verkaufsaktivitäten um den Absatzmarkt Thailand zu erschließen.
Thailand  ist  aber  auch  eines  der Länder,  die  sich  zum  ASEAN  Wirtschaftsraum zusammengeschlossen haben. Der ASEAN Wirtschaftsraum mit seinem enormen Binnenmarkt und mehr als 575 Millionen Einwohnern ist sicher einer der Motoren der Weltwirtschaft.


Der ASEAN Binnenmarkt mit in weiten Teilen zollfreien  Exporten  steht  auch  deutschen  Unternehmen offen, die sich zu einer Produktionsstätte  in  Thailand  entschließen  und  gewisse Vorgaben erfüllen.
Thailand als attraktiver Standort für entsandte Mitarbeiter
Aufgrund  der  Freundlichkeit  der  Thailänder und  den  guten  und  preiswerten  Lebensbedingungen ist das Königreich Thailand ein attraktiver  Standort  auch  für  entsandte  Mitarbeiter. Um jedoch in Thailand legal arbeiten zu können, ist die Beantragung einer Arbeitserlaubnis notwendig. Dies ergibt sich aus dem "Alien Employment  Act".
Arbeitet  man  ohne  eine  legale Arbeitserlaubnis, drohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen.
Begriff des Arbeitens in Thailand
In der Realität kann die Beantragung einer Arbeitserlaubnis leider sehr kompliziert sein. sein. Zum einen ist die Gesetzeslage in Teilbereichen nicht ausreichend klar definiert und zum anderen  sind an die Erteilung der Arbeitserlaubnis eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. die  aus  meiner  Sicht  im  Laufe  der  Zeit  immer komplexer  werden.  So  benötigen  Ausländer grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis für jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, es sei denn es  liegt  eine  im  Gesetz  vorgesehene  Ausnahme vor.
Der Inhalt der erteilten Arbeitserlaubnis ist in der Regel dann  auf eine ganz bestimmte Tätigkeit  beschränkt.  Der Begriff des Arbeitens ist offen und nicht klar definiert und erfasst bei weiter Auslegung jede Art des geschäftlichen Gebarens  in  Thailand.  Im  Grunde  sind  also  auch Aktivitäten  erfasst,    die  lediglich  der  Geschäftsanbahnung  dienen.  Es  besteht dringend  Bedarf diesem seit Jahren bestehenden Problem entgegenzuwirken und  den  Begriff  des  Arbeitens  genauer auszugestalten.
Das Verfahren wird leider eher komplizierter als einfacher
Es ist leider festzustellen, dass die Antragsverfahren  permanenten  Aenderungen  unterliegen  und  immer  komplizierter  und  aufwendiger werden. So gab es zum 1. Juli 2011 weitere Änderungen. Der Antragsteller  muss  viele zusätzliche Angaben machen. Das stößt oft auf Unverständnis.  Andere  Staaten  in  der  Region versuchen  die  Erteilung  von  Arbeitserlaubnissen zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen dass sich auch das  Königreich  Thailand  diesem  Trend anschließt.
Martin Klose von Rödl & Partner


Kontakt: martin.klose@roedlasia.com

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